Nach dem Gesetz des Alten Bundes ist jedes männliche Kind acht Tage nach seiner Geburt zu beschneiden.
Nach dem Gesetz des Alten Bundes ist jedes männliche Kind acht Tage nach seiner Geburt zu beschneiden.
Gedanken von Kardinal Christoph Schönborn
zum Evangelium am Hochfest der Gottesmutter Maria,
1. Jänner 2013 (Lk 2,16-21)
Heute feiert die Kirche gleich drei Anlässe in einem Fest. Am sogenannten Oktavtag, das heißt am 8. Tag nach Weihnachten, wendet sich der Blick ganz besonders der Mutter Jesu zu, die ihn vor einer Woche zur Welt gebracht hat. Da ihr Sohn der Sohn Gottes ist, wird sie die „Gottesmutter“ genannt. Deshalb feiern wir am 1. Jänner das „Hochfest der Gottesmutter Maria“.
Nach bis heute gültigem jüdischem Brauch wurde der neugeborene Knabe am 8. Tag beschnitten und erhielt den Namen Jesus. Deshalb heißt der heutige Tag seit alters auch „Fest der Beschneidung des Herrn“.
Schließlich kam in neuerer Zeit eine dritte Bedeutung hinzu: 1967 hat Papst Paul VI. den Neujahrstag zum „Weltfriedenstag“ erklärt. Noch immer wütet die Geisel des Krieges in so manchen Teilen der Welt. Gerade mit dem Namen Jesus und mit dem Gedenken an seine Mutter Maria verbindet sich die große Sehnsucht nach dem Frieden, der freilich immer auch bei uns selber, im eigenen Herzen, in unserem Tun und Reden beginnen muss.
Von diesen so reichen Festgedanken des Neujahrstages möchte ich heute einen aufgreifen, aus besonderem Anlass: „Als acht Tage vergangen waren und das Kind beschnitten wurde, gab man ihm den Namen Jesus“. Nach dem Gesetz des Alten Bundes ist jedes männliche Kind acht Tage nach seiner Geburt zu beschneiden.
Dieses körperliche Zeichen der Entfernung der Vorhaut am männlichen Glied hat sicherlich auch hygienische Gründe, weshalb etwa in den USA heute viele Eltern auch aus nicht religiösen Gründen die Beschneidung ihrer Söhne veranlassen.
Viel gewichtiger aber sind die religiösen Motive, gilt doch die Beschneidung als Zeichen des Bundes zwischen Gott und dem jüdischen Volk. Wie man nicht Christ sein kann ohne die Taufe, so ist für (männliche) Juden die Beschneidung ein wesentliches Kennzeichen des Jude-Seins.
Deshalb ist es verständlich, dass ein Urteil des Kölner Landesgerichts vor einigen Monaten große Debatten und Sorgen ausgelöste. Die Beschneidung wurde als Körperverletzung und daher als strafbare Handlung beurteilt. Der Staat dürfe keine Praxis zulassen, die den „Verlust eines angeborenen Körperteils“ bedeutet, den der Bub, einmal herangewachsen, bedauern könnte.
Dieses Urteil hat zu Recht viele Juden, aber auch Muslime (die die Beschneidung als Brauch kennen) beunruhigt. Soll in Zukunft jüdisches Glaubensleben in Deutschland kriminalisiert werden? Inzwischen haben sich die Wogen geglättet, ein Bundesgesetz hat die Rechtmäßigkeit der religiös begründeten Beschneidung festgehalten. Es wäre schön, wenn der Schutz des ungeborenen Lebens mit ebensolchem Eifer gefördert wurde, wie der Schutz der Vorhaut gefordert wurde …
Eines macht das heutige Fest deutlich: Jesus war Jude. Und ebenso seine Eltern. Und wir Christen dürfen unsere jüdischen Wurzeln nicht vergessen oder gar verleugnen.
So eilten sie hin und fanden Maria und Josef und das Kind, das in der Krippe lag.
Als sie es sahen, erzählten sie, was ihnen über dieses Kind gesagt worden war. Und alle, die es hörten, staunten über die Worte der Hirten. Maria aber bewahrte alles, was geschehen war, in ihrem Herzen und dachte darüber nach.
Die Hirten kehrten zurück, rühmten Gott und priesen ihn für das, was sie gehört und gesehen hatten; denn alles war so gewesen, wie es ihnen gesagt worden war.
Als acht Tage vorüber waren und das Kind beschnitten werden sollte, gab man ihm den Namen Jesus, den der Engel genannt hatte, noch ehe das Kind im Schoß seiner Mutter empfangen wurde.