Eine "weltweit einzigartige" religionsrechtliche Situation sei die Annerkennung des Zusammenschlusses von fünf christlichen Freikirchen in Österreich, heißt es aus dem Kultusamt.
Eine "weltweit einzigartige" religionsrechtliche Situation sei die Annerkennung des Zusammenschlusses von fünf christlichen Freikirchen in Österreich, heißt es aus dem Kultusamt.
Zusammenschluss von fünf Freikirchen ist mit insgesamt 160 Kirchengemeinden die am stärksten wachsende christliche Gruppe.
Der Zusammenschluss von fünf christlichen Freikirchen in Österreich erhält die volle staatliche Anerkennung. Den neuen Rechtsstatus bezeichnet das Kultusamt als eine "weltweit einzigartige" religionsrechtliche Situation. Die entsprechende Verordnung von Unterrichtsministerin Claudia Schmid wurde am Mittwoch, 26. August 2013, im Bundesgesetzblatt veröffentlich.
Die "Freikirchen in Österreich" sind somit die jüngste von insgesamt 16 staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich. Mitglieder des Zusammenschlusses sind die Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde, der Bund evangelikaler Gemeinden, der Bund der Baptistengemeinden, die Elaia Christengemeinden und die Mennonitische Freikirche.
Bereits im Juni hatte das Ministerium einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Begutachtung veröffentlicht, nachdem sich das freikirchliche Bündnis zu Jahresbeginn konstituiert hatte, um den Schritt vom Status einer "Religiösen Bekenntnisgemeinschaft" hin zur anerkannten Kirche setzen zu können. Damit kommen die freikirchlichen Gemeinden gemeinsam auf jene Mitgliederzahl von zwei Promille der österreichischen Gesamtbevölkerung - derzeit etwa 17.000 Personen -, die gemäß Bekenntnisgemeinschaftengesetz für eine gesetzliche Anerkennung nötig ist. Mit der Anerkennung ist unter anderem die Möglichkeit für einen eigenen, konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen verbunden.
Von Seiten der katholischen wie evangelischen Kirche wurde das Ansinnen der Freikirchen in letzter Zeit deutlich unterstützt. Die Freikirchen seien hierzulande die unter Christen am stärksten wachsende Gruppe und als "starke Realität" von den anderen Christen anzuerkennen, so Kardinal Christoph Schönborn anlässlich der Antragstellung der Freikirchen auf staatliche Anerkennung.
Vertreter der fünf Freikirchen hatten stets betont, dass eine Zusammenschließung nicht bloß aus juristischen Motiven erfolge. Es gebe große Übereinstimmungen im Glaubenskern, die Unterschiede würden lediglich "Nuancen" betreffen.
Der Sprecher der Freikirchen in Österreich, Walter Klimt, bekennt sich im Gespräch mit "Kathpress" zur ökumenischen Zusammenarbeit mit anderen Kirchen. Man arbeite gerne im Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) mit und sei für jede Unterstützung von Seiten anderer Kirchen dankbar; und man wolle auch für die eigenen Kinder Religionsunterricht anbieten. In den Ballungsräumen werde dies wohl ein eigener freikirchlicher Unterricht sein, in den ländlichen Gebieten wolle man mit den evangelischen Kirchen kooperieren.
Bisher nahmen die freikirchlichen Schülerinnen und Schüler am konfessionellen Religionsunterreicht teil. In Zukunft kann es aber einen eigenen freikirchlichen Religionsunterricht geben, auch eine Zusammenarbeit mit der evangelischen oder katholischen Kirche ist möglich. Der katholische Religionspädagoge an der Universität Wien, Martin Jäggle, warnt - im Gespräch mit "Kathpress" - vor jeder Vorverurteilung eines freikirchlichen Religionsunterrichtes bezüglich theologischer Inhalte wie etwa umstrittener Positionen zur Evolutionstheorie. "Theologische Kontroversen können durchaus auch an Schulen ihren Raum haben, solange Positionen nicht indoktrinär gehandhabt werden, sondern sich vernünftig argumentieren lassen", so Jäggle.