"Das Kirchenrecht setzt sehr strenge Maßstäbe an. Es ist ja nicht unser Geld sondern das Geld der Gläubigen", so Kardinal Christoph Schönborn.
"Das Kirchenrecht setzt sehr strenge Maßstäbe an. Es ist ja nicht unser Geld sondern das Geld der Gläubigen", so Kardinal Christoph Schönborn.
Kardinal Schönborn beteuert sorgsamen Umgang mit Finanzmitteln: In der Erzdiözese Wien gibt es klare Kontrollinstanzen und verantwortungsvolle Veranlagungen.
In der katholischen Kirche gibt es klare Kontrollinstanzen, die jede missbräuchliche Verwendung von Finanzmittel eigentlich verhindern müssten. Das hat Kardinal Christoph Schönborn am Donnerstag, 17. Oktober 2013, auf Journalistenanfrage im Rahmen einer Pressekonferenz betont. Schönborn verwies auf den mit externen Experten besetzten Kontrollrat in der Erzdiözese Wien, der die Verwendung der Finanzmittel sehr genau kontrolliert. Dazu gibt es die interne Kontrollstelle, die alle Pfarrbudgets und diözesanen Dienststellen kontrolliert sowie den vom Kirchenrecht vorgeschriebenen Vermögensverwaltungsrat.
Vorfälle wie in der deutschen Diözese Limburg oder auch in der slowenischen Erzdiözese Marburg dürften eigentlich nicht vorkommen, so Kardinal Schönborn: "Das Kirchenrecht setzt hier sehr strenge Maßstäbe an. Es ist ja nicht unser Geld sondern das Geld der Gläubigen. Die diözesane Finanzgebarung agiert treuhänderisch." Das müsse bei Investitionen genauso beachtet werden wie bei Veranlagungen. So bemühe man sich beispielsweise bei den kirchlichen Pensionsfonds für Priester darum, besonders verantwortungsvoll zu veranlagen. Spekulative Investments seien ausgeschlossen: "In erster Linie versuchen wir in Menschen zu investieren."