Kein Schuldvorwurf, sondern Vorsichtsmaßnahme bis zur Klärung des Verdachtes durch die staatlichen Behörden.
Die Erzdiözese Wien hat aufgrund der seit 2010 für alle katholischen Diözesen und Orden Österreichs geltenden Regeln einen in der Stadt Wien im Pfarrdienst tätigen Priester vorläufig dienstfrei gestellt, teilt das Ordinariat der Erzdiözese mit. Die Dienstfreistellung erfolgte aufgrund eines Missbrauchsverdachtes. Dazu laufen auch Erhebungen der Staatsanwaltschaft.
Die Dienstfreistellung bleibt aufrecht, bis die Vorwürfe geklärt sind. Diese Dienstfreistellung ist keine Vorverurteilung, sondern eine Vorsichtsmaßnahme laut Artikel 3.2.1 der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz für Maßnahmen gegen Missbrauch und Gewalt.
Die Erzdiözese hofft, dass sich in den staatlichen Ermittlungen letztendlich die Unbescholtenheit des Priesters erweisen wird und weist darauf hin, dass für ihn die Unschuldsvermutung gilt. Auch der Priester selbst weist alle Vorwürfe zurück.
Allen Betroffenen hat die Erzdiözese professionelle Begleitung angeboten. Die Pfarre, die heute in den Gottesdiensten informiert wurde, wird während der Dienstfreistellung vom zuständigen Dechant und anderen Priestern betreut.