Papst Franziskus hat das Verfahren zur Prüfung der Gültigkeit von Ehen erheblich vereinfacht. Nach einem am Dienstag, 8. September 2015 veröffentlichten 9-seitigem päpstlichen Erlass, der am 8. Dezember in Kraft tritt, soll das Urteil in sogenannten Ehenichtigkeitsprozessen unter bestimmten Bedingungen bereits binnen einiger Wochen durch den Ortsbischof gefällt werden können. Außerdem muss das erstinstanzliche Urteil künftig nicht mehr von einer zweiten Instanz bestätigt werden.