Der Bischof ist frei, wen er zum Dechant bestimmt. Es muss aber ein Priester sein, der im Dekanat eine Aufgabe hat.
Der Bischof ist frei, wen er zum Dechant bestimmt. Es muss aber ein Priester sein, der im Dekanat eine Aufgabe hat.
Als die Kirche zu groß und die Verwaltung immer mehr wurde, wurde im Kirchenrecht eine Zwischenstufe zwischen Bischof und Pfarrer geschaffen.
Als die Kirche begann, sich auszubreiten, als Pfarren entstanden und die Bischöfe bald nicht mehr alle ihre Pfarrer im Blick haben konnten, zogen sie eine Zwischenstufe ein: das Dekanat, das aus mehreren (ungefähr zehn – lateinisch: decem = zehn) Pfarren besteht. Ihm steht der Dechant vor, der vor allem die Aufgabe hat, auf seine Mitbrüder zu schauen.
Das Kirchenrecht listet auf: Der Dechant muss schauen, dass in den Pfarren die Liturgie wie vorgeschrieben gefeiert wird, dass die Priester einen guten Lebenswandel haben und ihren Dienst ordentlich verrichten. Er muss ihnen aber auch beistehen, wenn sie Hilfe brauchen oder krank sind. Und er soll die Seelsorge im Dekanat koordinieren.
Der Bischof ist frei, wen er zum Dechant bestimmt. Es muss aber ein Priester sein, der im Dekanat eine Aufgabe hat. In der Erzdiözese Wien macht die Dekanatsversammlung (alle Priester und Diakone des Dekanats plus Laienvertreter) dem Bischof einen Ernennungsvorschlag, dem er meist folgt, aber an den er nicht gebunden ist. Im Dekanat 1 , der Wiener Innenstadt, ist es Tradition, dass der jeweilige Dompfarrer zu St. Stephan zum Dechant ernannt wird.
In unserer Diözese teilen sich die 656 Pfarren auf 54 Dekanate auf. Die Dechanten und ihre Stellvertreter werden auf fünf Jahre ernannt und können wiederernannt werden. Ihre Amtszeit endet spätestens, wenn sie 75 Jahre alt werden.
Von alltäglich bis kurios, Begriffe aus der "Sonntagsredaktion" für Sie erklärt.
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