Gemäß der biblischen Überlieferung schenkt Gott als Vollendung der Taufe die Gaben des Heiligen Geistes durch die Handauflegung der Apostel.
Gemäß der biblischen Überlieferung schenkt Gott als Vollendung der Taufe die Gaben des Heiligen Geistes durch die Handauflegung der Apostel.
"Atmen in uns, Heiliger Geist!"
Die Leitlinien zur Vorbereitung und Gestaltung der Feier des Firmsakramentes in der Erzdiözese Wien.
Die Firmung hat für die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen eine besondere Bedeutung unter den Initiationssakramenten, in denen sie als "Glieder des lebendigen Christus ihm in Taufe, Firmung und Eucharistie eingegliedert" werden (II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Nr. 36). Mit Recht gehört das Sakrament der Firmung heute zu jenen Sakramenten, dessen Feier einen festen Platz im gottesdienstlichen Leben der Pfarrgemeinden unserer Erzdiözesen erhalten hat und auf deren Gestaltung großer Wert gelegt wird: Das in den liturgischen Texten, Symbolen und Riten sichtbar und konkret werdende Wirken Gottes muss dabei in Beziehung zur Lebensrealität der Jugendlichen gebracht werden.
Gemäß der biblischen Überlieferung schenkt Gott als Vollendung der Taufe die Gaben des Heiligen Geistes durch die Handauflegung der Apostel. Bis heute wird diese Handauflegung durch Nachfolger der Apostel, die Bischöfe, als Vergegenwärtigung des Pfingstereignissses für die ganze Kirche angesehen (vgl. Apostolisches Konstitution über das Sakrament der Firmung, Papst Paul VI., 15.8.1971).
Der ursprüngliche Spender des Firmsakramentes ist daher der Bischof. Um die lobenswerte Vielzahl der Feiern in den Gemeinden zu ermöglichen, entsendet der Bischof Vertreter, die in seinem Namen das Sakrament spenden. Sie sind daher auch gebeten den ausdrücklichen Gruß des Erzbischofs zu übermitteln.
Immer ist die Feier des Firmgottesdienstes also ein Ereignis von gesamtkirchlicher Relevanz. Daher stellen sich sowohl an jeden Vorsteher des Firmgottesdienstes als auch an die feiernde Gemeinde besondere Ansprüche in wechselseitiger Verwiesenheit.
Um eine gute und rechtzeitige Kommunikation zu gewährleisten, sollen die Gemeinden, etwa einen Monat vor der Feier dem Firmspender die Unterlagen über die Gestaltung der Liturgie, die Auswahl der Texte und die begeleitende Information (Zahl der Kandidaten/innen, Schwerpunkte der Vorbereitung usf.) zukommen lassen.
Umgekehrt sind die Firmspender gebeten in angemessener Zeit vor dem Firmtermin eine kurze Rückmeldung auf die Vorbereitung zu geben und eventuelle Wünsche zu besprechen.
Das gesamte gottesdienstliche Leben der Gemeinde ist durch die Texte des liturgischen Jahres geprägt. Eine besondere Bedeutung haben darin die Hochfeste, Feste und die Sonntage in der Osterzeit. An diesen Tagen wird auch bei der Firmung das Messformular des entsprechenden Festes bzw. Sonntages mit der zugehörigen Präfation gewählt.
Findet die Feier am Vorabend statt, sollen die Texte des Sonntages oder Festes verwendet werden, wenn es am darauffolgenden Tag keine weitere Eucharistiefeier in der gleichen Kirche gibt.
An den Sonntagen im Jahreskreis und allen anderen Tagen stehen drei Messformulare "Bei der Firmspendung" (Messbuch II, 967ff) oder drei Votivmessen "Vom Heiligen Geist" (Messbuch II, 1133 bzw. 1101ff) zur freien Auswahl.
Die liturgischen Bücher enthalten eine große Vielfalt an Texten, die bewusst genutzt werden können. Mit Ausnahme der freien Texte werden alle Gebete für die Feier der Eucharistie und die Feier der Heiligen Firmung diesen Büchern entnommen.
In den Worten der Bibel spricht uns der Herr in vielfältiger Weise an: in unsere Zeit, in die konkrete Feier hinein, in das konkrete Leben. Dies bildet die Leseordnung des Kirchenjahres ab. Daher sind besonders an den Sonntagen die Lesungen der entsprechenden Sonntage gegenüber Auswahllesungen zu bevorzugen. Die besonders prägende Leseordnung in der Osterzeit mit ihren beiden neutestamentlichen Lesungen wird an den Ostersonntagen immer eingehalten. An Sonntagen und Hochfesten werden auch bei der Firmung zwei Lesungen und ein Evangelium verkündet.
Die Homilie soll diese Lebensrelevanz der im Gottesdienst verkündeten biblischen Lesungen herausarbeiten und die Feier der sakramentalen Geheimnisse für die Lebenswirklichkeit der Jugendlichen erschließen.
Für die Vorbereitung auf die Firmung und die Feier selbst kann es gut und nützlich sein, ein Motto zu formulieren, das an entscheidenden Stellen der Vorbereitung und bei der Firmung selber wie ein "roter Faden" wirkt. Ein solches Motto soll nur aus den liturgischen Texten, den verkündeten Schriftstellen oder den Zeichen und Riten des Firmgottesdienstes entwickelt sein.
Auf jeden Fall werden Neugefirmte bei den Fürbitten eingebunden. Sie sind es auch, die in der Gabenprozession durch die Gemeinde hindurch Brot und Wein für die Feier der Eucharistie bringen.
Die Firmkanditaten/innen sind in dieser Feier selbst Hörende inmitten der Gemeinde. Daher werden Lektorendienste nicht ausschließlich von Firmkandidaten/innen übernommen.
In den meisten Fällen werden zur musikalischen Gestaltung Lieder gewählt, die nicht aus dem Gotteslob sind: Das ist grundsätzlich begrüßenswert. Bei der Auswahl dieses Liedgutes soll darauf geachtet werden, dass es tatsächlich von den Jugendlichen als ansprechend und zeitgemäß empfunden wird.
Die beondere Eigenart jener Gesänge, die unverzichtbarer Teil der Liturgie sind. möge beachtet werden: Im Kyrie huldigen die Versammelten Christus dem Herrn, der in ihrer Mitte gegenwärtig ist. Die Kyrierufe sollen daher immer gesungen werden. Die gesungenen oder gesprochenen Texteinschübe zwischen den Rufen erinnern in dankbarer Art an das Heilshandeln Gottes in seinem Sohn. Sie werden nicht als Bußgedanken, moralische Handlungsaufforderungen oder Bitten formuliert.
Das Gloria orientiert sich an der im Messbuch zu findenden Textfassung, die ihre Quellen großteils in biblischen Texten hat: Das Aufstrahlen der Herrlichkeit Gottes inmitten unserer irdischen Existenz ist sein Thema. Der Gesang der Engel, nachdem sie den Hirten die Botschaft von der Menschwerdung gebracht haben: "Ehre sei Gott in der Höhe..." ist unverzichtbar in jeder Textfassung. Das Gloria kann daher nicht durch irgendein Loblied ersetzt werden.
Das Sanctus ist Teil des an Gott Vater gerichteten eucharistischen Hochgebets. Sein Text entspricht im Wesentlichen dem Text im Messbuch. Das dreimalige "Heilig" ist der Ausdruck des Staunens über Gott und Ausdruck des Lobes seiner Herrlichkeit. In diesen "Heilig" Rufen vereinen sich himmlische und irdische Kirche. Das Heiliglied kann daher keinesfalls durch ein Lob- oder Anbetungslied ersetzt werden. Da es eine Akklamation aller ist, soll es so gewählt werden, dass alle Versammelten mitsingen können.
Sollten sich für Kyrie, Gloria und Sanctus keine Lieder aus dem in der Gemeinde bekannten moderenen Liedgut finden, die in diesem Sinne geeignet sind und das Mitsingen aller Versammelten ermöglichen, bietet das Gotteslob eine große Auswahl, die nicht vergessen werden soll.
Bei der Auswahl weiterer Gesänge möge zumindest ein Liedtext die Herabkunft des Heiligen Geistes, seiner sieben Gaben oder die Bitte um sein Wirken thematisieren. Da die Firmung die Vollendung der Taufe ist, wird zumindest in einem Liedtext die Erinnerung an die Taufe, die Nachfolge Christi oder die gemeinsame Pilgerschaft der Kirche thematisiert.
Keinesfalls sind populäre Lieder, Chor- oder Musikstücke zu verwenden, wenn ihre Aussagen dem christlichen Glauben widersprechen oder keine Glaubensaussagen haben. Auch Texte, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, werden dahingehend hinterfragt.
Eine gut ausgewählte musikalische Gestaltung während der Salbung mit Chrisam kann das Geschehen unterstreichen, soll es jedoch nicht überdecken. Keinesfalls darf sie die bei der Firmung gesprochenen Worte für die zu Firmenden unverständlich machen.
Die Firmkandidaten/innen werden unbedingt im Rahmen der Firmvorbereitung in den Ablauf und die Texte der Firmung in mystagogischer Art eingeführt, so dass für sie Texte, Handlungen und Riten nicht fremd, sondern erschlossen sind und sie selber in den ihnen zukommenden Dialogen mit dem Firmspender nicht nur äußerlich sicher wirken, sondern tatsächlich auch innerlich souverän sind.
Dem Firmspender werden die Firmkandidaten/innen vor der Liturgie (bei seiner Ankunft oder einer zuvor zustande gekommenen Begegnung) oder in der Liturgie vor der Predigt vorgestellt, so dass er seine Worte direkt und persönlich an sie richten kann. Grundsätzlich sind alle Initiativen im Vorfeld begrüßenswert, die es dem Firmspender ermöglichen, an der Lebens- und Gedankenwelt der Kandidaten Anteil zu haben.
Die Befragung nur der Firmkandidaten/innen nach dem Glauben ist ein wesentlicher Teil des Firmsakramentes als Vollendung der Initiation. Für die Befragung bietet das Rituale zwei mögliche Formen an. Sie können durch keine anderen Texte ersetzt werden, denn es handelt sich hier nicht um ein persönliches Zeugnis, sondern um das Glaubensbekenntnis der gesamten Kirche. Persönliche Zeugnisse, die von den Firmlingen selbst erarbeitet werden, können an anderer Stelle vorzugsweise im Rahmen der Vorstellung ihren Platz finden.
Häufig scheint es angebracht, die Absage an das Böse zu erschließen. Dies kann mit etwa folgenden Worten geschehen: " Bei Eurer Taufe haben Eure Eltern und Paten für Euch ein JA zum Glauben, aber auch ein NEIN zum Bösen gesagt. Deshalb fraget Euch die Kirche heute auch heute nach dem NEIN zum Bösen und seinen Urheber, dem Satan."
Um die Verbindung der Firmung in der Taufe sinnenfällig zu machen, können die Firmkandidaten/innen ihre Taufkerze während des Bekenntnisses in Händen halten (Die Kerze wird dann vor der Salbung den Paten/innen übergeben). Der Firmspender möge nach der Befragung zumindest die Firmkandidaten/innen mit Weihwasser besprengen. Die versammelte Gemeinde stimmt nach der Befragung mit einem Tauf- oder Glaubenslied in das Bekenntnis der Kandidaten ein. Das Glaubensbekenntnis am Sonntag oder an Hochfesten entfällt.
Wo es angebracht erscheint, kann die Befragung nach dem Glauben auch bereits im Rahmen eines sonntäglichen Taufgedächtnisses (siehe Messbuch II, Anhang, 1208 bzw. 1172) im Eröffnungsteil erfolgen. In diesem Fall werden die Firmkandidaten/innen nach der Eröffnung vorgestellt. Nach dem Gebet über das Wasser folgt die Befragung nur der Firmkandidaten/innen wie im Firmrituale, dann die Besprechung aller, begleitet von einem Tauf- oder Glaubenslied. Darauf folgen Vergebungsbitte, Kyrie (ohne Einschübe) und Gloria wie im Messbuch-Anhang vorgesehen.
Das Gebet für die Firmung gliedert sich in drei Teile: Die Einladung zum Gebet um den Heiligen Geist an alle Versammelten. Darauf folgt das stille Beten aller, das der Firmspender ermöglichen soll. Dann erst erfolgt die Herabrufung des Heiligen Geistes mit seinen Gaben auf die Firmkandidaten/innen durch den Spender. Dabei sollen die Firmlinge knien. Das Gebet um die Herabrufung des Geistes kann gesungen werden.
Die Salbung mit Chrisam soll stehend und für die Gemeinde sichtbar empfangen werden. Zu beachten ist, dass Spender und Empfänger sich in gleicher Augenhöhe begegnen. Ferner mögen die umstehenden Personen (liturgische Dienste, Fotografen u.a) darauf bedacht sein, den eigentlichen sakramentalen Akt nicht durch begleitende Handlungen (Abgabe der Firmkarte, Händedruck, Übergabe eines Gedenkbildchens oder Geschenkes,...) in den Hintergrund zu drängen.
In den Fürbitten nehmen alle Getauften den Auftrag des gemeinsamen Priestertums wahr: Für das Heil der Welt einzustehen. Vertreter/innen der versammelten Gemeinde beten deshalb für die Neugefirmten, und die Neugefirmten beten für die Gemeinde und die Kirche, für jene die Verantwortung tragen, für die Notleidenden, für das Heil-Werden unserer Welt und für die Verstorbenen. Es ist ausdrücklich erstrebenswert, dass die Fürbitten gemeinsam erarbeitete und authentische Formulierungen enthalten. Die Neugefirmten sollen nicht angehalten werden Texte zu sprechen, die andere für sie vorbereitet haben oder in denen sie für sich selber bitten. In den Fürbitten werden vor allem andere, nicht "wir selber" in den Blick genommen: Die Fürbitten sind daher keine Gelegenheit der Versammelten, für sich selber zu beten, oder Gott um Hilfe zur Erfüllung von moralischen Imperativen oder eigenen Vorsätzen anzurufen.
Grundsätzlich soll dem Thema Eucharistie als Teil der Initiationssakramente Zeit und Aufmerksam in der Firmvorbereitung gewidmet sein. Dabei bedarf es auch meist einer erneuten Einweisung in Art und Weisen des Kommunionempfanges, der Voraussetzungen und des Verhaltens. Nicht nur die geemeinsame Feier der Eucharistie mit den Firmgruppen, sondern auch die Feier mit der ganzen Gemeinde, soll ein fester Teil der Vorbereitungszeit sein. Dabei soll auch deutlich werden, dass die ganze Gemeinde in geistlichem und praktischem Sinn Verantwortung trägt für jene, die in ihrer Mitte zum Sakramentenempfang heranreifen.
Die Hochgebete I bis III im Messbuch haben einen eigenen Gebetseinschub für die Neugefirmten. Aus pastoralen Gründen ist auch die Verwendung des "III. Hochgebets für die Feier mit Kindern" möglich.
Die gesangliche Ausformung der Akklamationen der Hochgebete sind eine gute Möglichkeit, um den Charakter des Hochgebets als Gebet aller Versammelten zu unterstreichen.
Das Vaterunser kann gesungen werden. Auch hier gilt für die Auswahl der Melodie, dass möglichst alle mitsingen können und der Text des Vaterunsers nicht verändert wird, jedoch ganz oder abschnittsweise wiederholt werden kann.
Die heilige Kommunion wird bei der Firmung unter der Gestalt des Brotes, des Leibes Christi gereicht. Dort, wo eine Kommunionspendung unter beiderlei Gestalten, dem Leib und dem Blut Christi, jeden Sonntag üblich ist, soll mit Rücksicht auf die inhomogene Zusammensetzung der an diesem Tag Versammelten ein kurzes Wort über den Kommunionempfang und seine Bedeutung gesagt werden.
(30528)
Leitlinien zur Vorbereitung und Gestaltung der Feier des Firmsakramentes in der Erzdiözese Wien
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Die Firmwebsite der Katholischen Jugend Österreich: www.firmung.at
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