Kompatibilität der Ausbildungen in den einzelnen Diözesen
Grundsätzlich ist für Theologiestudierende der/die Ausbildungsleiter*in der Heimatdiözese für die studienbegleitende Ausbildung zuständig. Mit diesem/dieser ist möglichst früh Kontakt aufzunehmen. Wer überlegt, in einer anderen Diözese im kirchlichen Dienst (Religionsunterricht, Pastoral, …) angestellt zu werden, muss möglichst frühzeitig mit dem/der dortigen Ausbildungsleiter*in in Verbindung treten. Für diese Situation gelten folgende Vereinbarungen:
Die studienbegleitende Ausbildung wird gegenseitig anerkannt (persönlichkeitsbildende, berufspraktische, spirituelle Elemente).
Die Frage von verpflichtenden Praktika und Veranstaltungen, die dem Kennenlernen der Diözese dienen, muss mit dem/der dortigen Ausbildungsleiter*in geklärt werden.
Beschluss der Konferenz der Ausbildungsleiter/innen und Seelsorger/innen der Theologiestudierenden Österreichs (ASTÖ), April 2001
Absolvent*innen der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule
Studierende der Katholischen Religionspädagogik, die den Bachelorabschluss nicht an der Kath. Theologischen Fakultät Wien gemacht haben und einen kirchlichen Beruf anstreben (Religionslehrer*in oder Pastoralassistent*in), mögen frühzeitig mit dem Zentrum für Theologiestudierende Kontakt aufnehmen. Die diözesanen Anstellungserfordernisse und deren Umsetzung sind mit den Verantwortlichen zu besprechen.