Die Kooperationsvereinbarung ist eine verbindliche Vereinbarung der in der Pastoral tätigen Priester, Diakone und Pastoralassistent*innen mit dem Leiter der Pfarre mit Teilgemeinden / der Pfarre / des Pfarrverbandes. Zugleich bietet sie für alle einen Überblick über die Verteilung der pastoralen Arbeitsbereiche und der damit jeweils verbundenen Verantwortung sowie den Grad der Veranwortung.
Unterstützung bei der Erstellung der Kooperationsvereinbarung erhalten Sie über das Personalreferat bei Mag. Christof Bock.