Mittwoch 25. Dezember 2024

Kooperationsvereinbarung in der Pastoral

Die Kooperationsvereinbarung ist eine verbindliche Vereinbarung der in der Pastoral tätigen Priester, Diakone und Pastoralassistent*innen mit dem Leiter der Pfarre mit Teilgemeinden / der Pfarre / des Pfarrverbandes. Zugleich bietet sie für alle einen Überblick über die Verteilung der pastoralen Arbeitsbereiche und der damit jeweils verbundenen Verantwortung sowie den Grad der Veranwortung.

Unterstützung bei der Erstellung der Kooperationsvereinbarung erhalten Sie über das Personalreferat bei Mag. Christof Bock.

Seit September 2017 ist in der Erzdiözese Wien ein Arbeitsinstrument eingeführt, das die Zusammenarbeit mehrerer Seelsorger*innen in einer Pfarre mit Teilgemeinden / einer Pfarre / einem Pfarrverband unterstützt.  Für die Erstellung der Kooperationsvereinbarung ist der Pfarrer verantwortlich. Die ausgearbeitete Kooperationsvereinbarung ist, nachdem sie von allen unterschrieben wurde, in der Pfarre aufzubewahren und für die jährliche Visitation des Dechanten bzw. für eine bischöfliche Visitation bereitzuhalten (vgl. Priesterdienstrecht I.6.)

Bereits seit mehreren Jahren hat sich ein ähnliches Arbeitsinstrument beim Einsatz der Pastoralassistent*Innen und Diakone bewährt. Neu ist, dass nunmehr auch die pastoralen Arbeitsbereiche der Priester mit erfasst werden und dass - insbesondere wo mehrere Seelsorger*innen zusammenarbeiten - auf einfache Weise ein gemeinsames Bild über Aufgaben und Zuständigkeiten erstellt wird.

Wie kann mit der Kooperationsvereinbarung gearbeitet werden? Wo liegt der Nutzen?

  • Im Anschluss an oder im Zusammenhang mit der Pastoralplanung bzw. Erstellung eines Pastoralkonzeptes (PGR) trifft sich das Pastoralteam der Pfarre (Priester, Diakone, Pastoralassistent*innen) und erarbeitet gemeinsam die Kooperationsvereinbarung, deren Ergebnis dann wieder an den PGR rückgemeldet wird. Das bringt Klarheit für alle Beteiligten, wer wofür zuständig ist.
  • Die in der Kooperationsvereinbarung festgehaltenen Arbeitsschwerpunkte aller Seelsorger*innen sind Basis für die einzelnen Mitarbeiter*innengespräche des Pfarrers mit seinen Mitarbeiter*innen uns bietet somit die Möglichkeit individuellen Förder- bzw. Entwicklungsbedarf zu erkennen und darauf zu reagieren.
  • Veränderungen von Arbeitsbereichen (auch unterjährig) erfolgen immer sowohl im Blick auf die Gesamtheit aller pastoralen Aufgabenfelder als auch im Blick auf die Arbeitsbereiche einzelner Mitarbeiter*innen. Die Kooperationsvereinbarung soll „dynamisch“ bleiben und dabei für Transparenz sorgen.
  • Nicht zuletzt bietet eine klare Aufgabenverteilung auch die Möglichkeit, konkret Feedback zu geben und Wertschätzung für die geleistete Arbeit auszudrücken.

Download

Kooperationsvereinbarung (Stand: Herbst 2021)

 

Vorlage: Übersichtsbaltt

 

Liste: mögliche pastorale Arbeitsbereiche

Personalreferat
Wollzeile 2/3/322-325
1010 Wien

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