Einführung
Im ersten Jahr ist eine fachliche und eine diözesane Einführung vorgesehen. Die Gestaltung der Einführungszeit ist in erster Linie Aufgabe der einzelnen Stellen. Diese werden von der allgemeinen Personalentwicklung unterstützt.
Vorgangsweise bei Nachbesetzungen in Dienststellen
Wenn durch eine personelle Veränderung (Ausscheiden, Versetzung,...) ein Dienstposten frei wird, sind - sofern die Nachbesetzung seitens der Dienststelle gewünscht wird - folgende Schritte verbindlich vorgesehen.
Die Kooperationsvereinbarung ist eine verbindliche Vereinbarung der in der Pastoral tätigen Priester, Diakone und Pastoralassistent*innen mit dem Leiter der Pfarre mit Teilgemeinden / der Pfarre / des Pfarrverbandes. Zugleich bietet sie für alle einen Überblick über die Verteilung der pastoralen Arbeitsbereiche und der damit jeweils verbundenen Verantwortung sowie den Grad der Veranwortung.
Unterstützung bei der Erstellung der Kooperationsvereinbarung erhalten Sie über das Personalreferat bei Mag. Christof Bock.