Vorgangsweise bei Nachbesetzungen in Dienststellen
Nachbesetzung in Dienststellen
- Der/die Dienststellenleiter*in stellt einen Antrag an das Personalreferat. Diesem Antrag sind relevante schriftliche Unterlagen beizulegen, die aus Sicht der Dienststelle eine Nachbesetzung begründen (z.B. Aufgabenbeschreibung, Anforderungsprofil,...).
- Das Personalreferat bearbeitet den Antrag und leitet ihn an den Generalvikar weiter.
- Das Personalreferat holt gegebenenfalls weitere für die Freigabe erforderliche Informationen ein beziehungsweise der Generalvikar führt ein direktes Gespräch mit der/dem Dienststellenleiter*in.
- Der Generalvikar entscheidet über die Freigabe der Nachbesetzung. Bei positiver Entscheidung kann eine Nachbesetzung des Dienstpostens erfolgen.
- In Kooperation zwischen betreffender Dienststelle und Personalreferat erfolgt die Personalsuche. Zuerst ist eine interne Versetzung aus dem Gesamtpersonalstand der Erzdiözese Wien (eventuell auch begleitet durch Weiterbildungsmaßnahmen) anzustreben. Ist dies erwiesener Maßen nicht möglich, kann der Dienstposten extern ausgeschrieben werden.
- Von dieser Regelung ist die gemäß Arbeitsverfassungsgesetz bestehende Informationspflicht (bzw. Zustimmung) bei Anstellungen und Versetzungen gegenüber dem Betriebsrat nicht betroffen.