Dienstag 24. Dezember 2024

Anstellungen in Pfarren

Sollen in der Pfarre / im pfarrlichen Kindergarten Dienstnehmer*innen neu angestellt werden, ist folgende Vorgangsweise einzuhalten:

  1. Beschluss des Vermögensverwaltungsrates
  2. Schriftlicher Antrag der Pfarre (Unterschriften von Pfarrer + stv. VVR-Vorsitzender/m) mit dem entsprechenden Formular an das Personalreferat.
  3. Erst nach erfolgter Genehmigung der Anstellung durch das Erzbischöfliche Ordinariat / Personalreferat kann die betreffende Person angestellt werden und den Dienst antreten.
  4. Übermittlung der Unterlagen der Dienstnehmer*in, so wie sie im Schreiben des Personalreferates an die Pfarre erbeten werde
Personalreferat
Wollzeile 2/3/322-325
1010 Wien

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