Anstellungen in Pfarren
- Beschluss des Vermögensverwaltungsrates
- Schriftlicher Antrag der Pfarre (Unterschriften von Pfarrer + stv. VVR-Vorsitzender/m) mit dem entsprechenden Formular an das Personalreferat.
- Erst nach erfolgter Genehmigung der Anstellung durch das Erzbischöfliche Ordinariat / Personalreferat kann die betreffende Person angestellt werden und den Dienst antreten.
- Übermittlung der Unterlagen der Dienstnehmer*in, so wie sie im Schreiben des Personalreferates an die Pfarre erbeten werde