Einsatzplanung von Pastoralassistent*innen
- Kontaktaufnahme mit dem Personalreferenten und Antrag des Pfarrers (als Unterstützung dafür gibt es eine eigenen Unterlage: Informationen zum Antrag auf Zuteilung eines PAss).
Der Antrag soll im Februar im Personalreferat eintreffen. - Gespräche zwischen Generalvikar, jeweiligem Bischofsvikar und Personalreferent: Klärung, ob und in welchem Ausmaß die Pfarre für eine Besetzung mit einem/r Pastoralassistenten/*in ausgeschrieben werden soll.
- Ausschreibung der zu besetzenden Pastoralasststent*innen-Stellen durch das Personalreferat. Die Ausschreibungenen richten sich an bereits angestellte Pastoralassistent*innen.
- Direkte Gespräche zwischen interessierten Pastoralassistent*innen und jeweiliger Pfarre (Kontaktperson ist in der Ausschreibung genannt).
- Rückmeldung des Pfarrers und des Pastoralassistenten/ der Pastoralassistent*in an den Personalreferenten, welche Einsätze aus ihrer Sicht möglich wären (Reihung angeben).
- Entscheidung im Hinblick auf eine gesamtdiözesane Einsatzplaung in Gesprächen zwischen Generalvikar, jeweiligem Bischofsvikar und Personalreferent. Die Zuteilungen von Pastoralassistent*innen erfolgen in der Regel mit 1. September.
Wenn sich ein/e Pastoralassistent*in verändern möchte
In diesem Fall bitte um Kontaktaufnahme mit dem Personalreferenten Mag. Christof Bock zur Klärung der Vorstellungen und der weiteren Vorgangsweise.