Sie sind auf der Suche nach Ihren Ahnen oder benötigen ein kirchliches Dokument? Wir sind die richtige Stelle für diese Fragen:
Bei Ahnenforschung wenden Sie sich bitte an die digitalisierten Akten unter Matricula online. Matriken ab 1939 unterliegt rechtlichen Vorgaben, die Sie hier einsehen können.
Ahnenforschung
Wer seine Wurzeln nicht kennt, hat keinen Halt. (Stefan Zweig)
Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was ist der Sinn unseres Lebens? – Den Antworten auf diese drei existentiellen Grundfragen sind wir Menschen unser ganzes Leben hindurch auf der Spur. Die Frage unserer Herkunft ist unweigerlich mit dem Sinn und Ziel unseres Lebens und unserem eigenen Weg verbunden.
Viele Menschen forschen über ihre Herkunft. Sie haben großes Interesse daran, wie, wo und wann ihre Vorfahren gelebt haben.
Dabei unterstützt die katholische Kirche die Ahnenforscher*innen: die kirchlichen Matriken können jedem dabei helfen, die eigene Familie durch die Geschichte hindurch zu erforschen!
Matriken (lat. matrix/matricula) sind offizielle Verzeichnisse, in die Geburten und damit auch Taufen, Trauungen und Sterbefälle eingetragen wurden. Bis 1938 ist die Kirche als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft für die Katholiken auch die zuständige Behörde – eine Aufgabe, die heute von den Standesämtern wahrgenommen wird. Die ältesten Matriken der Erzdiözese Wien stammen aus dem 16. Jahrhundert.
Kirche – von der Wiege bis zur Bahre
Wurde ein neugeborenes Kind getauft, so wurde dessen Geburt und Taufe in ein Kirchenbuch eingetragen. Die Kirche hatte somit den Nachweis, dass das Kind getauft wurde und zu weiteren Sakramenten zugelassen werden konnte. Im Zuge der Taufe stellte die Kirche den Eltern den Geburts- und Taufschein des Kindes aus.
Das Kind empfing auf dieser Grundlage die Heilige Erstkommunion und wurde später gefirmt.
Als Erwachsener heiratete dieses Kind seinen Ehepartner. Diese Eheschließung wurde zum Nachweis der gültigen Ehe – damit waren sowohl kirchlich als auch staatlich gewisse Rechte und Begünstigungen verbunden – in die kirchlichen Trauungsbücher eingetragen. Nach einem langen glücklichen Leben verstarb dieser Mensch und wurde bestattet. Der Tod wurde beurkundet und wiederum bei der Kirche registriert.
Verbunden mit diesen Eintragungen sind weitere nützliche Informationen: Eltern, Eheschließungen, Ehepartner, Taufpate, Grab, Firmung, Kirchenaustritt, Wiedereintritt usw.
Auf Grundlage dieser Matriken können Genealog*innen nun die Urgroßeltern und damit die Ururgroßeltern erforschen. Ziel der Ahnenforschung ist es, einen Familienstammbaum zu erstellen und eine Familiengeschichte zu verfassen.
Durch die Matrikenführung der Religionsgemeinschaften konnte der Staat so auch die Bevölkerungsstatistik im Auge behalten. Die kirchlichen Altmatriken (bis 1939) sind auf Matricula online einsehbar. Sie unterliegen gem. Personenstandsgesetz unterschiedlichen Sperrfristen.
(Diözesanarchiv, L. Ledermann)