Die Matriken der Pfarren der Erzdiözese Wien - diese waren bis zur Einrichtung von zivilen Standesämtern in Österreich 1938/1939 zugleich öffentliche Personenstandsbücher - wurden digitalisiert und sind nach Maßgabe des Personenstandsgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung im Rahmen des Projektes "Matricula online" einzusehen.
Sperrfristen in Österreich (nach der letzten Bearbeitung) lt. Personenstandsgesetz
Geburts- und Taufbücher: 100 Jahre
Trauungsbücher: 75 Jahre
Sterbebücher: 30 Jahre
Seit 1. August 1938 (Trauungen) bzw. seit 1. Jänner 1939 (Geburten und Sterbefälle) sind für Personenstandseintragungen ausschließlich die staatlichen Standesämter zuständig.