Sonntag 30. Juni 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Die Matriken der Pfarren der Erzdiözese Wien - diese waren bis zur Einrichtung von zivilen Standesämtern in Österreich 1938/1939 zugleich öffentliche Personenstandsbücher - wurden digitalisiert und sind nach Maßgabe des Personenstandsgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung im Rahmen des Projektes "Matricula online" einzusehen.

 

 

Sperrfristen in Österreich (nach der letzten Bearbeitung) lt. Personenstandsgesetz

  • Geburts- und Taufbücher: 100 Jahre
  • Trauungsbücher: 75 Jahre
  • Sterbebücher: 30 Jahre

Seit 1. August 1938 (Trauungen) bzw. seit 1. Jänner 1939 (Geburten und Sterbefälle) sind für Personenstandseintragungen ausschließlich die staatlichen Standesämter zuständig.

 

Die Beiträge zur Wiener Diözesangeschichte (1960-1996) sind online.

 

Finden Sie Tipps für Familienforschung in Österreich online.

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