Samstag 23. November 2024

 

 

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Benützungsordnung Pfarrarchive

 

  1. Die Benützung der Pfarrarchive setzt die schriftliche Genehmigung des Erzbischöflichen Ordinariates/Diözesanarchivs voraus. Benützer*innen des Archivs müssen ihre Identität nachweisen und die Bestimmungen der Benützungsordnung durch Unterschrift als verbindlich anerkennen.
  2. Benützer*innen haben ihre Forschungsziele bekanntzugeben. Archiv-Verantwortliche können nur beraten, die Bearbeitung der Archivalien ist von den Benützer*innen selbst zu leisten. Die dafür notwendigen Kenntnisse (v. a. Schriftkunde, Sprache) werden vorausgesetzt.
  3. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Bestände ist ausnahmslos im Pfarrbüro unter Aufsicht während der Kanzleizeiten gegeben. Archivalien dürfen von den Benützer*innen nicht eigenmächtig gesucht werden. Nur Archiv-Verantwortliche heben die entsprechenden Archivalien aus und zählen gegebenenfalls die Schriftstücke. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen können Archivalien/Matriken mit Einverständnis der Leitung des Diözesanarchivs an das Diözesanarchiv entlehnt und dort benützt werden. Die Kosten tragen die Benützer*innen. Entlehnungen von Archivalien an Privatpersonen sind ausgeschlossen. Entlehnungen an andere Archive, sonstige wissenschaftliche Einrichtungen, Museen oder für Ausstellungen sind in besonderen Fällen möglich und bedürfen vertraglicher Vereinbarungen nach Rücksprache mit dem Diözesanarchiv.
  4. Es werden nur geordnete Archivalien und solche ausgegeben, deren Erhaltungszustand eine Nutzung erlaubt. Ferner werden nur Archivalien bereitgestellt, die nicht mehr unter die archivische Schutzfrist (= 30 Jahre nach Aktenschluss bzw. bei personenbezogenen Daten nach dem Tod der Betroffenen oder 110 Jahre nach der Geburt, s. KAO-Ö, § 9) oder unter sonstige Schutzbestimmungen fallen. Pfarrchroniken und unter die Schutzfrist fallende Akten dürfen grundsätzlich nur mit schriftlicher Sondergenehmigung (Erzbischöfliches Ordinariat/Diözesanarchiv) eingesehen werden. Matriken unterliegen neben den kirchlichen Vorschriften auch den Regelungen im Personenstandsgesetz.
  5. Benützer*innen verpflichten sich, die vorgelegten Archivalien mit größter Sorgfalt zu behandeln, in der vorhandenen Ordnung zu belassen und bei Rückgabe wieder ordnungsgemäß in die beschrifteten Schachteln bzw. Mappen einzureihen. Es ist streng untersagt, Vermerke etc. anzubringen, Archivalien als Schreibunterlage zu benutzen und geöffnete Archivalien oder Bücher aufeinanderzulegen. Für schriftliche Aufzeichnungen sind ausschließlich Bleistifte zu verwenden.
  6. Für die Anfertigung von Kopien aus Archivalien ist die Zustimmung des Erzbischöflichen Ordinariates/Diözesanarchivs erforderlich. Das selbstständige Fotografieren mit digitalen Geräten ist nur nach Rücksprache möglich. Kopien aus Altmatriken sind aus konservatorischen Gründen generell verboten (unter Einhaltung der Schutzfristen einsehbar auf matricula-online).
  7. Die Ausgabe der Archivalien erfolgt nach Vorbestellung; die Anzahl der gleichzeitig auszugebenden Einheiten ist beschränkt. Archivalien, die online zugänglich sind, werden grundsätzlich nicht ausgegeben. Es wird gebeten, beim Verlassen des Pfarrbüros das Ende der Bearbeitung bekanntzugeben.
  8. Bei Veröffentlichungen besteht die Verpflichtung, die aus den Beständen des Archivs verwendeten Archivalien zu zitieren (Pfarrarchiv, Bestand, Karton/Handschrift, Faszikel/Folio, Akt/Seite). Editionen und Reproduktionen von Archivgut sind genehmigungspflichtig. Bei Veröffentlichung oder Vervielfältigung von Forschungsergebnissen, die aus Beständen des Archivs gewonnen werden, sind der Pfarre und dem Diözesanarchiv unaufgefordert und kostenlos je ein Belegexemplar zu übermitteln. Dies gilt auch für ungedruckte wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten.
  9. Benützer*innen verpflichten sich, die einschlägigen Bestimmungen des Personenstandsgesetzes, der Datenschutz-Grundverordnung und des Urheberrechtes zu beachten, und erklären mit ihrer Unterschrift, bei der Publikation von Forschungsergebnissen, die auf den zur Einsicht vorgelegten Materialien basieren, keine geschützten personenbezogenen Daten zu veröffentlichen. Zuwiderhandlungen haben Benützer*innen selbst zu vertreten.
  10. Verstöße gegen diese Ordnung können die sofortige Ausschließung von der weiteren Benützung zur Folge haben.

 

Das entsprechende Formular steht den Betreuer*innen der Pfarrarchive hier als Download sowie im Mitarbeiterportal (Service, Diözesanarchiv Wien) zur Verfügung.

 

Die Beiträge zur Wiener Diözesangeschichte (1960-1996) sind online.

 

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Diözesanarchiv - Bibliothek
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1010 Wien

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