Kirchliche Archive dokumentieren das Wirken der Kirche und sind für eine Nutzung grundsätzlich geöffnet. Die Bestandsbenutzung im Diözesanarchiv Wien (DAW) ist nur nach schriftlicher Anfrage und Terminvergabe durch das Team des DAW möglich. Die persönliche Benutzung von Archivalien im DAW ist prinzipiell gebührenfrei. Recherchearbeiten, Nachforschungen, Anfragen zu Altmatriken, in Auftrag gegebene Vervielfältigungen, Publikation in unterschiedlichen Medien etc. sind laut Tarif- und Gebührenordnung kostenpflichtig. Die im Wiener Diözesanblatt veröffentlichten Verordnungen dazu werden hier zugänglich gemacht.
Ordnung für die kirchlichen Archive Österreichs (KAO-Ö)
Präambel
Die römisch-katholische Kirche ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten und damit auch ihr Archivwesen auf Grundlage der einschlägigen Rechtsnormen (Art. 15 Staatsgrundgesetz 1867, Konkordat Art. I § 2, BGBl. II, Nr. 2/1934, Personenstandsgesetz, Denkmalschutzgesetz, Datenschutzgesetz idgF et al) selbstständig...
Tarif- und Gebührenordnung für das Diözesanarchiv 2019
§ 1 Allgemeines
Die persönliche Benutzung von Archivalien im Diözesanarchiv ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Benutzung von Matriken (Kirchliche Matriken, Altmatriken) ist gesondert geregelt. Für den Einsatz...