Mittwoch 20. November 2024
Termine
Di., 26. November 2024 18:30
PGRÖ-Online-Forum: Demokratie im Wandel
Fr., 21. März 2025 15:00
Inspirationstag
Mo., 24. März 2025 19:30
Online-Treffen: UPDATE Erzdiözese Wien

Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr

[1] 1010 Wien, Stephansplatz 6, Stiege 1, 5. Stock

Pastoral-wirtschaftliches Gebäudekonzept

Mit den Leitlinien des Diözesanen Entwicklungsprozesses APG2.1 (2012) gilt: „Und schließlich muss eine missionarische Kirche ihre Kräfte klug und verantwortlich einsetzen. Viele der kirchlichen Ressourcen stehen nur begrenzt zur Verfügung: (…) Dazu kommt, dass die finanziellen Mittel knapper werden und damit weniger Bauten erhalten werden können.“

Das Gebäudekonzept setzt ein Pastoralkonzept – zumindest in gelebter Praxis – voraus.

 

Wann muss ein pastorales und wirtschaftliches Gebäudekonzept erstellt werden?

  • bei Proiekten über 500.000 EUR
  • im Rahmen der Visitation
  • auf Wunsch des Bauamts

 

Unterstützungsangebote

Zuständigkeiten im Entwicklungsraum

Klärung der Zuständigkeiten im Entwicklungsraum (PDF)

 

Auszug aus der Ordnung für den Pfarrverband

2.3.5 Gebäude und Infrastruktur

a) Die Obsorge für Gebäude und Infrastruktur liegt bei den VVR jeder Pfarre. Auf Basis dessen nimmt der Finanzausschuss eine Bestandsaufnahme und Grobplanung vor:

  • Sichtung vorhandener Gebäude und Infrastruktur
  • Zusammenschau von Zustand und künftigem Investitionsbedarf
  • Konzept für gemeinsame Nutzungen und Kostenteilungen
  • Konzept für gemeinsame Anschaffungen und Investitionen

b) Die Konzepte des Finanzausschusses werden dem Pfarrverbandsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt, der eine Priorisierung der Anträge an das Bauamt vornimmt (siehe PVO 3.3.b).
c) Die konkreten Beschlüsse über einzelne Maßnahmen müssen in den einzelnen pfarrlichen VVR getroffen werden.

 

3.3 Organisatorische Aufgaben für den Pfarrverbandsrat
a) Beratung und Kenntnisnahme von Angelegenheiten, die im Finanzausschuss vorbereitet wurden.
b) Vor dem Antrag auf Genehmigung für pfarrliche Projekte, die der Genehmigung der Erzdiözese bedürfen, muss der VVR einer Pfarre in geeigneter Weise die Meinung des Pfarrverbandsrates schriftlich einholen und dem Antrag beifügen (Anträge auf Baumaßnahmen siehe Punkt PVO 2.3.5).

Erste Schritte zum digitalen Organisationshandbuch

Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.

Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.

Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
Stephansplatz 6/1/5/501
1010 Wien

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