Mit den Leitlinien des Diözesanen Entwicklungsprozesses APG2.1 (2012) gilt: „Und schließlich muss eine missionarische Kirche ihre Kräfte klug und verantwortlich einsetzen. Viele der kirchlichen Ressourcen stehen nur begrenzt zur Verfügung: (…) Dazu kommt, dass die finanziellen Mittel knapper werden und damit weniger Bauten erhalten werden können.“
Das Gebäudekonzept setzt ein Pastoralkonzept – zumindest in gelebter Praxis – voraus.
Wann muss ein pastorales und wirtschaftliches Gebäudekonzept erstellt werden?
a) Die Obsorge für Gebäude und Infrastruktur liegt bei den VVR jeder Pfarre. Auf Basis dessen nimmt der Finanzausschuss eine Bestandsaufnahme und Grobplanung vor:
Sichtung vorhandener Gebäude und Infrastruktur
Zusammenschau von Zustand und künftigem Investitionsbedarf
Konzept für gemeinsame Nutzungen und Kostenteilungen
Konzept für gemeinsame Anschaffungen und Investitionen
b) Die Konzepte des Finanzausschusses werden dem Pfarrverbandsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt, der eine Priorisierung der Anträge an das Bauamt vornimmt (siehe PVO 3.3.b).
c) Die konkreten Beschlüsse über einzelne Maßnahmen müssen in den einzelnen pfarrlichen VVR getroffen werden.
3.3 Organisatorische Aufgaben für den Pfarrverbandsrat
a) Beratung und Kenntnisnahme von Angelegenheiten, die im Finanzausschuss vorbereitet wurden.
b) Vor dem Antrag auf Genehmigung für pfarrliche Projekte, die der Genehmigung der Erzdiözese bedürfen, muss der VVR einer Pfarre in geeigneter Weise die Meinung des Pfarrverbandsrates schriftlich einholen und dem Antrag beifügen (Anträge auf Baumaßnahmen siehe Punkt PVO 2.3.5).
Erste Schritte zum digitalen Organisationshandbuch
Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.