Eine Pfarre mit Teilgemeinden (=Pfarre Neu), die eine gemeinsame Rechtsperson hat, wird aus mehreren Pfarren gebildet. Sie hat einen gemeinsamen Pfarrer mit weiteren 2-4 Priestern. Die Teilgemeinden mit ihren bisherigen Kirchen werden von einem gewählten Gemeindeausschuss geleitet. Es gilt die Ordnung für den Pfarrgemeinderat (2021).
Darüber hinaus sollen in den nächsten Jahren gemäß dem diözesanen Zukunftsbild (2012) die Themen "gemeinschaftliche Leitung", "ehrenamtliche Leitung der Gemeinden durch Laien" und "Entlastung der Menschen im direkten Dienst der Seelsorge" umgesetzt werden.
Wortlaut des Hirtenbriefs zum Thema Pfarre mit Teilgemeinden (=Pfarre Neu)
Die Bildung einer Pfarre mit Teilgemeinden aus mehreren Pfarren bleibt über die wertvollen Übergangsformen wie Seelsorgeraum und Pfarrverband hinaus das strukturelle Ziel des Entwicklungsprozesses.
Konkret bitte ich euch, einerseits zu überlegen, ob ihr im Entwicklungsraum bereit seid, schon in den nächsten Jahren den Schritt zur Pfarre Neu zu machen. Anderseits besprecht bitte bis zur kommenden Pfarrgemeinderatswahl mit eurem Bischofsvikar eure Perspektiven der nächsten Schritte: Die Errichtung eines Seelsorgeraumes, eines Pfarrverbandes oder einer Pfarre Neu.
Die Änderungen mit der Bildung einer Pfarre mit Teilgemeinden sind überschaubar. Es ändern sich einige rechtliche Rahmenbedingungen wie z.B. Name, Siegel, Rechtspersönlichkeit, Gremien und Pastoralteam.
Das Projekt zur Bildung einer gemeinsamen Pfarre mit Teilgemeinden dauert in der Regel ein Jahr und wird vom Team für Pastorale Strukturentwicklung begleitet.