Mittwoch 20. November 2024
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Di., 26. November 2024 18:30
PGRÖ-Online-Forum: Demokratie im Wandel
Fr., 21. März 2025 15:00
Inspirationstag
Mo., 24. März 2025 19:30
Online-Treffen: UPDATE Erzdiözese Wien

Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr

[1] 1010 Wien, Stephansplatz 6, Stiege 1, 5. Stock

Pfarre mit Teilgemeinden

 

Eine Pfarre mit Teilgemeinden (=Pfarre Neu), die eine gemeinsame Rechtsperson hat, wird aus mehreren Pfarren gebildet. Sie hat einen gemeinsamen Pfarrer mit weiteren 2-4 Priestern. Die Teilgemeinden mit ihren bisherigen Kirchen werden von einem gewählten Gemeindeausschuss geleitet. Es gilt die Ordnung für den Pfarrgemeinderat (2021).

 

Darüber hinaus sollen in den nächsten Jahren gemäß dem diözesanen Zukunftsbild (2012) die Themen "gemeinschaftliche Leitung", "ehrenamtliche Leitung der Gemeinden durch Laien" und "Entlastung der Menschen im direkten Dienst der Seelsorge" umgesetzt werden.

 

Unterstützung gibt es durch das Team für Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung.

 

Pfarrverband Zusammenarbeit Mission und Jüngerschaft
     

 

Wortlaut des Hirtenbriefs zum Thema Pfarre mit Teilgemeinden (=Pfarre Neu)

Die Bildung einer Pfarre mit Teilgemeinden aus mehreren Pfarren bleibt über die wertvollen Übergangsformen wie Seelsorgeraum und Pfarrverband hinaus das strukturelle Ziel des Entwicklungsprozesses.

Konkret bitte ich euch, einerseits zu überlegen, ob ihr im Entwicklungsraum bereit seid, schon in den nächsten Jahren den Schritt zur Pfarre Neu zu machen. Anderseits besprecht bitte bis zur kommenden Pfarrgemeinderatswahl mit eurem Bischofsvikar eure Perspektiven der nächsten Schritte: Die Errichtung eines Seelsorgeraumes, eines Pfarrverbandes oder einer Pfarre Neu.

Mehrwert einer Pfarre mit Teilgemeinden

  • Mehrere Teilgemeinden stemmen gemeinsam die Aufgabe als Pfarre.
  • Wegfall der Pfarrgrenzen.
  • Freiraum für Mission und Jüngerschaft.
  • Mehr Verantwortung für getaufte Frauen und Männer in den Teilgemeinden.
  • Großer finanzieller Gestaltungsspielraum und Solidarität.

Was ändert sich?

Die Änderungen mit der Bildung einer Pfarre mit Teilgemeinden sind überschaubar. Es ändern sich einige rechtliche Rahmenbedingungen wie z.B. Name, Siegel, Rechtspersönlichkeit, Gremien und Pastoralteam.

Schritte zur Pfarre mit Teilgemeinden

Das Projekt zur Bildung einer gemeinsamen Pfarre mit Teilgemeinden dauert in der Regel ein Jahr und wird vom Team für Pastorale Strukturentwicklung begleitet.

Anerkennung einer Teilgemeinde

Die Geschäftsordnung zum Pfarrgemeinderat regelt im Punkt 6.2. den Weg zur Anerkennung einer Teilgemeinde in einer Pfarre. 

Liste der Pfarren mit Teilgemeinden

Hier findet sich eine Übersicht über die ersten Pfarren mit Teilgemeinden in der Erzdiözese Wien.

Erste Schritte zum digitalen Organisationshandbuch

Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.

Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.

Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
Stephansplatz 6/1/5/501
1010 Wien

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