Inhalt:
Schritte zur Pfarre mit Teilgemeinden
- Voraussetzungen für das Projekt auf Basis des Entwicklungsraums ist ein Beschluss der betroffenen Pfarrgemeinderäte sowie die Beratung des Erzbischofs durch den Priesterrat.
- Der Bischofsvikar erteilt für diesen Prozess einen Projektauftrag.
- Die konkreten Schritte vor Ort koordiniert eine Projektgruppe, die sich in der Regel monatlich trifft. Am Beginn des Projekts steht auch ein Treffen mit den Leitern/Leiterinnen der diözesanen Dienststellen.
- Die gemeinsame Pfarre wird per Dekret durch den Erzbischof errichtet.
- Ein zentraler Meilenstein in dem Projekt ist die Feier der Bildung einer gemeinsamen Pfarre mit dem Erzbischof (siehe Feier der Bildung einer Pfarre mit Teilgemeinden)
Das Projekt umfasst folgende Teile:
1. Entwicklung der Pastoral
Die Entwicklung der Pastoral einer wachsenden Kirche auf Basis von Jüngerschaft und Mission (vgl. Hirtenbrief 2015, 1. Ausrichtung und 4. Wachstum):
- Klausur der Pfarrgemeinderäte
- Förderung und Etablierung des persönlichen Austausches über das Wort Gottes
- Organigramm und Pastoralkonzept
- notwendige Beschlüsse der Pfarrgemeinderäte (Pfarrname, Patrozinium, Pfarrkirche, Stichtag, Übergangsregelung PGR)
2. Entwicklung der Verwaltung
- Beschluss der Vermögensverwaltungsräte (gemeinsames Budget, Vermögensübertragung)
- organisatorische Vorbereitungen und Umsetzungen
- Konstituierung des neuen PGR, der Gemeindeausschüsse und des VVR
3. Entwicklung des Pastoralteams
- Die Teilnahme am Kurs „Team³“ und Kooperationsvereinbarung
4. Aktive Öffentlichkeitsarbeit
- Information der in den Gemeinden
- Gemeinsame Website
- Entwicklung eines Pfarrsiegels (Richtlinien Pfarrsiegel und Hinweise zu Wort-Bild-Marken)
Unterstützung durch das Team für Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung