Donnerstag 18. Juli 2024

Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr

[1] 1010 Wien, Stephansplatz 6, Stiege 1, 5. Stock

Pfarrverband

Was ändert sich?

Ein Pfarrverband besteht aus mehreren rechtlich selbstständigen Pfarren, die einen gemeinsamen Pfarrer haben. Als rechtliche Grundlage gilt die Ordnung für Pfarrverbände (2018).

Die Änderungen mit der Errichtung eines Pfarrverbands sind für das Leben in den Gemeinden der Pfarren überschaubar. Denn die Gottesdienststandorte bleiben bestehen, die Anzahl der Heiligen Messen bleibt gleich und jede Pfarre behält ihre Rechtspersönlichkeit.

 

1. Pfarrverbandsname, Adresse

Obwohl der Pfarrverband keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, gibt es als äußeres Zeichen des gemeinsamen Pfarrverbands einen Namen und eine gemeinsame Geschäftsadresse.

 

2. Gremien

Ein gemeinsamer Pfarrverbandsrat wird gebildet, in dem die Themen behandelt werden, die mehrere Pfarren im Pfarrverband betreffen. Aber für jede Pfarre bleibt in der Regel sowohl der Pfarrgemeinderat als auch der Vermögensverwaltungsrat bestehen. Der Pfarrer aller Pfarren im Pfarrverband muss jedoch nicht mehr bei jeder Sitzung des Pfarrgemeinderates oder Vermögensverwaltungsrates anwesend sein. Mindestens einmal pro Jahr muss er allerdings an einer der Sitzungen in den Pfarren teilnehmen.

 

3. Pastoralteam

In der Regel bilden die bisherigen Priester, ein/e Pastoralassistent/in mit den Diakonen in den Pfarren des Entwicklungsraums das Pastoralteam. Das Pastoralteam ist für alle Pfarren des Pfarrverbands verantwortlich und wird von dem Priester, der als Pfarrer eingesetzt ist, geleitet. Die anderen Priester sind je nach Ausbildungsgrad Pfarrvikare oder Kapläne.

 

4. Finanzen

Jede Pfarre hat weiterhin getrennt ihr eigene Buchhaltung, allerdings gibt es für den Pfarrverband die Möglichkeit, in einer Pfarre einen eigenen Rechnungskreis für den Pfarrverband einzurichten. Verwaltet wird er vom Finanzausschuss des Pfarrverbands, dem die stellvertretenden Vorsitzenden der pfarrlichen Vermögensverwaltungsräte angehören. Folgende Kosten sind im Pfarrverband unter den Pfarren in der Regel gemäß Katholikenschlüssel aufzuteilen: Lohnkosten für das gemeinsame pfarrliche Personal, Priesteraushilfen, Betriebskosten der Dienstwohnungen, Kosten für Pfarrbüros und Arbeitsplätze der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Für viele weitere Änderungen gibt es einen großen Gestaltungsspielraum, der vom Pfarrer und vom Pfarrverbandsrat genutzt werden kann.

Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.

Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.

Synodaler Prozess 2021-2024

Pfarrgemeinderäte sind gelebte Synodalität. Wie Kirche in ihrer Gesamtheit Gemeinschaft, Partizipation und Mission lebt, wird weltweit in einem synodalen Prozess erarbeitet.

Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
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Stephansplatz 6/1/5/501
1010 Wien

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