Was ändert sich?
Die Änderungen mit der Errichtung eines Pfarrverbands sind für das Leben in den Gemeinden der Pfarren überschaubar. Denn die Gottesdienststandorte bleiben bestehen, die Anzahl der Heiligen Messen bleibt gleich und jede Pfarre behält ihre Rechtspersönlichkeit.
1. Pfarrverbandsname, Adresse
Obwohl der Pfarrverband keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, gibt es als äußeres Zeichen des gemeinsamen Pfarrverbands einen Namen und eine gemeinsame Geschäftsadresse.
2. Gremien
Ein gemeinsamer Pfarrverbandsrat wird gebildet, in dem die Themen behandelt werden, die mehrere Pfarren im Pfarrverband betreffen. Aber für jede Pfarre bleibt in der Regel sowohl der Pfarrgemeinderat als auch der Vermögensverwaltungsrat bestehen. Der Pfarrer aller Pfarren im Pfarrverband muss jedoch nicht mehr bei jeder Sitzung des Pfarrgemeinderates oder Vermögensverwaltungsrates anwesend sein. Mindestens einmal pro Jahr muss er allerdings an einer der Sitzungen in den Pfarren teilnehmen.
3. Pastoralteam
In der Regel bilden die bisherigen Priester, ein/e Pastoralassistent/in mit den Diakonen in den Pfarren des Entwicklungsraums das Pastoralteam. Das Pastoralteam ist für alle Pfarren des Pfarrverbands verantwortlich und wird von dem Priester, der als Pfarrer eingesetzt ist, geleitet. Die anderen Priester sind je nach Ausbildungsgrad Pfarrvikare oder Kapläne.
4. Finanzen
Jede Pfarre hat weiterhin getrennt ihr eigene Buchhaltung, allerdings gibt es für den Pfarrverband die Möglichkeit, in einer Pfarre einen eigenen Rechnungskreis für den Pfarrverband einzurichten. Verwaltet wird er vom Finanzausschuss des Pfarrverbands, dem die stellvertretenden Vorsitzenden der pfarrlichen Vermögensverwaltungsräte angehören. Folgende Kosten sind im Pfarrverband unter den Pfarren in der Regel gemäß Katholikenschlüssel aufzuteilen: Lohnkosten für das gemeinsame pfarrliche Personal, Priesteraushilfen, Betriebskosten der Dienstwohnungen, Kosten für Pfarrbüros und Arbeitsplätze der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für viele weitere Änderungen gibt es einen großen Gestaltungsspielraum, der vom Pfarrer und vom Pfarrverbandsrat genutzt werden kann.