Inhalt:
Schritte auf dem Weg zum Seelsorgeraum
- Die Pfarrgemeinderäte stellen den Antrag zur Errichtung eines Seelsorgeraums mit einem Stichtag bzw. der Bischofsvikar schlägt den Seelsorgeraum vor und bittet die Pfarrgemeinderäte um ihre Stellungnahme.
- Der Bischofsvikar erteilt für diesen Prozess einen Projektauftrag.
- Der Leiter des Seelsorgeraums wird vom Erzbischof festgelegt.
- Ein Name für den Seelsorgeraum wird dem Erzbischof unter Einhaltung der Richtlinien vorgeschlagen.
- Der Bischofsvikar bestätigt den Pfarrgemeinderäten schriftlich den geplanten Seelsorgeraum.
- Der Seelsorgeraum wird per Dekret durch den Erzbischof gebildet.
Das Projekt umfasst folgende Teile:
1. Pastoral (vgl. Hirtenbrief 2015)
- Förderung und Etablierung des persönlichen Austausches über das Wort Gottes
- Die Pfarrgemeinderäte einigen sich auf Namensvorschläge (vgl. Richtlinien) und eine Geschäftsadresse für den Seelsorgeraum.
- Die gemeinsame Arbeit an pastoralen Vereinbarungen im Sinne eines Pastoralkonzepts (Gottesdienstordnung, Liturgie und Sakramentenpastoral, Verkündigung, Förderung des geistlichen Lebens, Mission/Jüngerschaft, Caritas/Diakonie, Öffentlichkeitsarbeit)
Das Pastoralteam trifft sich mit den stellvertretenden Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte.
2. Verwaltung
Die gemeinsame Arbeit an organisatorische Vereinbarungen (Gebäudenutzung, Bürostandorte und Besetzung, Verteilungsschlüssel für gemeinsame Kosten) startet.
3. Pastoralteam
Das Pastoralteam konstituiert sich und eine Arbeitsvereinbarung wird dem Bischofsvikar zur Bestätigung vorgelegt und der Bischofsvikar wird über die geplanten Punkte der Zusammenarbeit informiert.
4. Öffentlichkeitsarbeit
Die Pfarren und die Bevölkerung werden intensiv über das Projekt Seelsorgeraum informiert.
Unterstützung durch das Team für Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung