Was ändert sich?
1. Leitung
Ein Priester aus dem Seelsorgeraum wird vom Bischof für fünf Jahre zum Leiter des Seelsorgeraums ernannt. Er hat die Aufgabe, das Pastoralteam und die Pastoral im Seelsorgeraum zu koordinieren.
2. Pastoralteam
Die Priester, Diakone, Pastoralassistentinnen und –assistenten bilden ein gemeinsames Pastoralteam, das eine Arbeitsvereinbarung erarbeitet, die vom Bischofsvikar bestätigt wird.
3. Gremium
Das Pastoralteam bildet zusammen mit den stellvertretenden Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte ein Gremium, das über die Zusammenarbeit der Pfarren berät und Angelegenheiten beschließt, die alle Pfarren betreffen. Die Zusammenarbeit im Seelsorgeraum geschieht auf freiwilliger Basis und kann in einem gemeinsamen Pastoralkonzept festgehalten werden.
Für einzelne Pfarren können ehrenamtliche Gemeindeassistentinnen bzw. -assistenten vom Pfarrgemeinderat ernannt werden, die ein Bindeglied zwischen Gemeinde und Pastoralteam sind.
Als rechtliche Grundlage gilt die Rahmenordnung zur Errichtung von Seelsorgeräumen (2012).