Donnerstag 18. Juli 2024

Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr

[1] 1010 Wien, Stephansplatz 6, Stiege 1, 5. Stock

Seelsorgeraum

Was ändert sich?

Ein Seelsorgeraum besteht aus mehreren rechtlich selbständigen Pfarren, die einen gemeinsamen pastoralen Raum bilden.

1. Leitung

 

Ein Priester aus dem Seelsorgeraum wird vom Bischof für fünf Jahre zum Leiter des Seelsorgeraums ernannt. Er hat die Aufgabe, das Pastoralteam und die Pastoral im Seelsorgeraum zu koordinieren.

 

2. Pastoralteam

 

Die Priester, Diakone, Pastoralassistentinnen und –assistenten bilden ein gemeinsames Pastoralteam, das eine Arbeitsvereinbarung erarbeitet, die vom Bischofsvikar bestätigt wird.

 

3. Gremium

 

Das Pastoralteam bildet zusammen mit den stellvertretenden Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte ein Gremium, das über die Zusammenarbeit der Pfarren berät und Angelegenheiten beschließt, die alle Pfarren betreffen. Die Zusammenarbeit im Seelsorgeraum geschieht auf freiwilliger Basis und kann in einem gemeinsamen Pastoralkonzept festgehalten werden.

 

Für einzelne Pfarren können ehrenamtliche Gemeindeassistentinnen bzw. -assistenten vom Pfarrgemeinderat ernannt werden, die ein Bindeglied zwischen Gemeinde und Pastoralteam sind.

 

Als rechtliche Grundlage gilt die Rahmenordnung zur Errichtung von Seelsorgeräumen (2012).

Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.

Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.

Synodaler Prozess 2021-2024

Pfarrgemeinderäte sind gelebte Synodalität. Wie Kirche in ihrer Gesamtheit Gemeinschaft, Partizipation und Mission lebt, wird weltweit in einem synodalen Prozess erarbeitet.

Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
Stephansplatz 6/1/5/501
1010 Wien

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