Eine Teilgemeinde entsteht nicht nur durch die Bildung einer Pfarre mit Teilgemeinden, sondern kann auch jederzeit für Gemeinden an Filialkirchen oder an anderen Orten errichtet werden.
Auch für andere Gemeinden an Kirchlichen Orten besteht die Möglichkeit, einen Gemeindeausschuss zu bilden und ein Gemeindeleitungsteam festzulegen, das die Gemeinde leitet.
Die Mitglieder werden im Rahmen der Pfarrgemeinderatswahl für 5 Jahre in den Gemeindeausschuss gewählt.
Mit der Bildung von Pfarren mit Teilgemeinden wurden Gemeindeausschüsse und Gemeindeleitungsteams errichtet, die von Frauen oder Männern geleitet werden. Die Aufgaben sind in der Pfarrgemeinderatsordnung definiert.
Für Personen, die bereits in der Leitungsveranwortung stehen, bietet der Bereich Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung gemeinsam mit dem Institut für den Ständigen Diakonat einen Kurs an. Nächster Kursstart im Herbst 2023.