Samstag 9. November 2024

Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr

[1] 1010 Wien, Stephansplatz 6, Stiege 1, 5. Stock

Gemeindeausschuss und Gemeindeleitungsteam

Ordnung

Mit der Bildung von Pfarren mit Teilgemeinden wurden Gemeindeausschüsse und Gemeindeleitungsteams errichtet, die von Frauen oder Männern geleitet werden. Die Aufgaben sind in der Pfarrgemeinderatsordnung definiert. 

In Pfarren mit Teilgemeinden wird für die jeweilige Teilgemeinde ein Gemeindeausschuss gebildet. Er übernimmt Aufgaben des PGR für die jeweilige Teilgemeinde (vgl. PGO 3.3). (PGO2.3.4)
 

Aufgaben im Gemeindeausschuss (PGO 3.3.2)

  • Aufgabe des Gemeindeausschusses ist es, für die Mitglieder der Teilgemeinde Beheimatung zu schaffen durch die Gestaltung gemeinschaftlicher Gebete und Gottesdienste, Feste und zweckfreier Zusammenkünfte, durch das Angebot einer Auseinandersetzung über Fragen des Glaubens in geeigneten Runden und durch Erwachsenenbildung. Der Gemeindeausschuss sorgt dafür, dass sich die Teilgemeinde an der weltkirchlichen Sendung beteiligt.
  • Dem Gemeindeausschuss obliegt die Umsetzung des gemeinsam mit den anderen Teilgemeinden in der Pfarre vereinbarten Pastoralkonzepts betreffend die Verkündigung der Heilsbotschaft Jesu Christi, die Vorbereitung und Feier der Liturgie sowie der Sakramente. Er fördert Einheit und Wachstum der Gemeinde sowohl in die Tiefe (Jüngerschaft) als auch in die Breite (Mission) und sorgt für Förderung des persönlichen Wachstums der einzelnen Mitglieder in ihrem christlichen Leben.
  • Der Gemeindeausschuss gestaltet den diakonischen Dienst in der Teilgemeinde durch ein Caritas-Team oder eine Kontaktperson, die konkrete Fragen, Sorgen und Nöte der Menschen vor Ort aufgreifen und geeignete Möglichkeiten kirchlicher Hilfestellung beschließen.
  • Der Gemeindeausschuss sucht Kontakte und Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Gruppen, Einrichtungen und Initiativen.
  • Der Gemeindeausschuss erstellt einen Budgetvorschlag für die Teilgemeinde, der vom VVR berücksichtigt werden muss (vgl. VVRO 6.1). Ebenso verantwortet er den Vollzug des Budgets der zugewiesenen Kostenstelle unbeschadet der Kompetenzen des VVR.
  • Der Gemeindeausschuss trägt Sorge um die pastoral genutzten Räumlichkeiten gemeinsam mit dem PGR und dem VVR.
An anderer Stelle steht in der Ordnung für Pfarrgemeinderäte über Gemeindeausschüsse geschrieben (PGO 5.6):
  • In Pfarren mit Teilgemeinden übernehmen Gemeindeausschüsse als Organ des PGR die Obsorge über das christliche gemeinschaftliche Leben ihrer Teilgemeinde.
  • Dem Gemeindeausschuss können auch Personen angehören, die nicht in den Gemeindeausschuss gewählt wurden.
  • Die Leitung des Gemeindeausschusses kann durch eine Person oder durch ein Team wahrgenommen werden. Die Festlegung der Leitung erfolgt im Zuge der Konstituierung (siehe PGO 4.2.2 und 4.2.3).
  • In jeder Teilgemeinde soll es Teams zu wichtigen Themen oder Projekten geben. Ihnen sollen auch Mitglieder angehören, die nicht dem Gemeindeausschuss oder dem PGR angehören.
  • In jedem Gemeindeausschuss ist eine Kontaktperson für Caritas festzulegen.
  • Gemeindeausschüsse arbeiten im Rahmen dieser Ordnung selbstständig. Sie können Anträge an den PGR stellen.

Erste Schritte zum digitalen Organisationshandbuch

Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.

Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.

Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
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