Freitag 8. November 2024

Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr

[1] 1010 Wien, Stephansplatz 6, Stiege 1, 5. Stock

Vermögensverwaltungsrat

Ordnungen

Fragen zum Vermögensverwaltungsrat

In der Ordnung für den Vermögensverwaltungsrat ist davon die Rede, dass der PGR zwei Drittel der Mitglieder benennt. Wieviele sind das bei 4, 5, 7 oder 8 Mitgliedern?

"Der PGR … benennt zwei Drittel der Mitglieder des VVR … . Die weiteren Mitglieder werden vom Pfarrer … namhaft gemacht." (VVRO 3.1d). Was das konkret bedeutet, wird hier aufgeschlüsselt:

  • 4 Mitglieder: 3 vom PGR und 1 vom Pfarrer
  • 5 Mitglieder: 3 vom PGR und 2 vom Pfarrer
  • 6 Mitglieder: 4 vom PGR und 2 vom Pfarrer
  • 7 Mitglieder: 5 vom PGR und 2 vom Pfarrer
  • 8 Mitglieder: 5 vom PGR und 3 vom Pfarrer
Darf eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Pfarrbüros im VVR sein? 
Die Mitgliedschaft im VVR ist für Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Pfarrbüros als pfarrlich Dienstnehmende ausgeschlossen (vgl. VVRO 3.1.c), bei Bedarf ist die Teilnahme als Berichterstatterin bzw. Berichterstatter (als Dienstzeit) zulässig (VVRO 4.2.a). Dies gilt in ähnlicher Weise für die Pfarrverwalter bzw. die Pfarrverwalterin. 

Erste Schritte zum digitalen Organisationshandbuch

Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.

Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.

Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
Stephansplatz 6/1/5/501
1010 Wien

E-Mail schreiben
Datenschutzerklärung
Darstellung: Standard - Mobil