Montag 23. Dezember 2024
Termine
Fr., 21. März 2025 15:00
Inspirationstag
Mo., 24. März 2025 19:30
Online-Treffen: UPDATE Erzdiözese Wien

Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr

[1] 1010 Wien, Stephansplatz 6, Stiege 1, 5. Stock

FAQ

 

Die Beantwortung der Fragen bezieht sich auf die Rahmenbedingungen in der Erzdiözese Wien. Weitere Fragen und Antworten folgen.

Die Antworten reichen nicht aus? Bitte wenden Sie sich an das Team Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung

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Fragen zum Pfarrgemeinderat

Was ist ein Pfarrgemeinderat? Wozu braucht es einen Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium einer Pfarre, in dem die großen Entwicklungslinien der Pfarre besprochen und geklärt werden. Es ist Ausdruck einer gelebten synodalen Kirche, an der Laien und Priester, Frauen und Männer gemeinsam unter der Leitung des Pfarrers Verantwortung für die Pastoral der Pfarre übernehmen.

Aus dem Pfarrgemeinderat bilden sich weitere Gremien der Pfarre, die sie zu einer funktionierenden Organisation machen: das Pfarrleitungsteam, der Vermögensverwaltungsrat, die Rechnungsprüfer, der Pfarrverbandsrat.

Warum werden die Mitglieder des Pfarrgemeinderats gewählt?

Durch die Wahl der gewählten Mitglieder im Pfarrgemeinderat hat die ganze Gemeinde die Möglichkeit, sich an der Entwicklung der Pfarre zu beteiligen und durch die Wahl eine Richtung vorzugeben.

Gleichzeitig gibt die Gemeinde dem Pfarrgemeinderat und seinen Entscheidungen durch die Wahl Rückhalt und Bestätigung.

Wäre nicht eine kürzere Dauer der PGR-Periode angemessener?

Die PGR-Periode dauert derzeit 5 Jahre und ist österreichweit mit den anderen Diözesen abgestimmt, sodass die Wahl jeweils eine österreichweite Kampagne ermöglicht.

Auch die Aufwärmphase am Beginn und das Auslaufen der Periode am Ende deuten darauf hin, dass die Dauer von 5 Jahren sinnvoll ist, um nicht im permanenten Wahlmodus zu sein.

Letztlich kennzeichnen die 5 Jahre die Dauer der Periode und für jedes Mitglied gibt es jederzeit die Möglichkeit, den Dienst im Pfarrgemeinderat zu beenden, weil es z.B. die persönliche Lebensplanung erfordert. Darauf kann auch getrost in der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten aufmerksam gemacht werden.

Fragen zum Wahlvorstand

Was ist der Sinn einer "konstituierenden Sitzung"?

Der Begriff "konstituierende Sitzung" entstammt nicht der Ordnung, sondern hat sich eingebürgert. Es geht als um eine Zusammenkunft aller Mitglieder im Wahlvorstand, um zu klären, wer Vorsitzende/r ist und wie der weitere Fahrplan aussieht.

Dabei ist nicht gesagt, ob dieses Treffen in Präsenz nach einem Gottesdienst, online oder per Telefon stattfindet. Gerade in Pfarrverbänden, in denen der Pfarrer Mitglied vieler Wahlvorstände ist, ist ein kreativer Umgang sinnvoll, um das Grundanliegen von gemeinsamen Start und Transparenz gegenüber den Beteiligten gewährleistet ist. Den weiteren Prozess sollen die jeweiligen Vorsitzenden in den Pfarren vorantreiben.

Fragen zur Kandidat/innen-Suche

Wie kann man neue Leute gewinnen, motivieren und die Arbeit des PGR erklären, ohne sie gleich zu erschrecken?
  • Menschen gewinnt man am besten, indem man sie persönlich anspricht. Dadurch fühlen sie sich ernst genommen und wertgeschätzt.
  • Sehr wichtig ist es, ehrlich darzustellen, was der Pfarrgemeinderat ist, tut und kann. Ein realistisches Bild der Arbeitsweise, Ziele und Spielräume ermöglicht eine gute Entscheidung zur möglichen Kandidatur.
  • Initiative braucht Freiraum, um sich entfalten zu können. Bestehende Pfarrgemeinderatsmitglieder müssen mitunter den Mut aufbringen, aufzuhören und loszulassen, besonders von konkreten Vorstellungen oder etablierten Projekten. Dadurch bekommen (neue) Leute das Gefühl, dass ihre Ideen tatsächlich Platz haben.
Wie kann man die Jugend in den PGR involvieren und junge Menschen für den PGR gewinnen? 
  • „Junge Leute“ sind keine homogene Gruppe. Es zahlt sich aus, diese ausdifferenzieren, beispielsweise jugendliche Gruppenleiter von jungen Erwachsenen (mit Familie) zu unterscheiden und als gesonderte Zielgruppen anzusprechen.
  • Besonders junge Leute, die teilweise nicht kirchlich sozialisiert sind, müssen in ihrer Lebensrealität abgeholt werden. Dafür müssen wir uns damit auseinandersetzen.
  • Persönliches Ansprechen funktioniert bei jungen Menschen genauso gut wie bei anderen Altersgruppen auch. Eine weitere Idee ist es, nicht Einzelne, sondern eine Gruppe anzusprechen (z.B. die Gruppenleiter/innen), weil sie sich gegenseitig stärken und motivieren können.
  • Erwachsene müssen Jugendlichen Freiraum und Rückhalt geben, sich im Pfarrgemeinderat für ihre Altersgruppen und ihre Interessen einzusetzen. Das erhöht spürbar das Interesse an einer Kandidatur - vorausgesetzt sie werden dann nicht nur angehört, sondern auch in Taten ernstgenommen.
  • Jüngere Menschen pflegen oft eigene Kommunikationsstile, die berücksichtigt; werden müssen. Spätestens seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie wissen wir, dass es für alle möglich ist, neue Kommunikationsformen zu erlernen und auch in die Arbeitsweise eines Pfarrgemeinderats zu implementieren (Stichwort Video- oder Hybridkonferenzen).
  • Weil es jungen Menschen oft schwer fällt, sich für fünf Jahre zu verpflichten, ist es wichtig, den möglichen Ausstieg sowie andere Möglichkeiten der Beteiligung am Pfarrleben zu thematisieren und zu nutzen.

Fragen zur Wahl

Was bedeutet die derzeitge Corona-Situation für die PGR-Wahl am 20. März 2022?
Gemäß den aktuellen Richtlinien gilt für alle Personen (Wahlkommission, Wählerinnen und Wähler) eine FFP2-Maskenpflicht in Innenraum. (8. März 2022)

Warum ist PGR-Wahl coronabedingt nicht verschoben worden? 

Die PGR-Wahl wird nicht verschoben. Es ist derzeit davon auszugehen, dass sich bis zum Wahltag im März 2022 die Lage soweit „normalisiert“, dass eine Wahl möglich ist bzw. eine erwartbare Grundstimmung des Aufbruchs auch für die Pfarren und Gemeinden den richtigen Kontext für eine PGR-Wahl darstellt.
Eine Verschiebung wiederum würde auch eine Verlängerung der PGR-Periode um ein weiteres Jahr bedeuten, was gerade in herausfordernden Zeiten, wie die vergangenen Monate waren, eine lange und unerwartete Vorgabe für die ehrenamtlichen Frauen und Männer wäre.
Die derzeitigen Rahmenbedingungen für das Leben der Gemeinden und Pfarren sind allerdings eine große Herausforderung, die Wahlbewegung in Gang zu setzen: Motivation von Kandidatinnen und Kandidaten und Aktivierung der Wählerinnen und Wähler.

Was sind Ziele der PGR-Wahl in der Erzdiözese Wien?

Im Bischofsrat (April 2021) wurden folgende Ziele für die Vorbereitungen der PGR-Wahl 2022 in den Pfarren und auf diözesaner Ebene festgelegt:

  1. Die Anzahl der WählerInnen wird um mind. 1% gesteigert.
  2. Die kulturellen Barrieren* zur Beteiligung bei der PGR-Wahl werden überwunden, um die Gemeinde in ihrer Vielfalt zu repräsentieren.
  3. Es gibt mehr KandidatInnen gegenüber der letzten Wahl und ein Drittel davon kandidiert zum ersten Mal.
  4. Personen, die sich mit der Gemeinde und Pfarre identifizieren und sie innovativ und im Sinne missionarischer Jüngerschaft weiterentwickeln, werden zur Kandidatur motiviert.
  5. Das derzeitige Durchschnittsalter der gewählten Mitglieder im PGR verjüngt sich mindestens um 5 Jahre.

* Zu den kulturellen Barrieren zählen Migrationshintergrund, Milieus, Generationen, Zweitwohnsitzler und „Zuagroaste“.

Was kann zum Motto "mittendrin" gesagt werden?

Hintergründiges zum PGR-Logo und "mittendrin"

  • in der Welt #mittendrin
    Unsere Gemeinden sind Sauerteig in dieser Welt und sehen das Wirken Gottes mitten in der Welt. Die PfarrgemeinderätInnen tragen dafür Verantwortung. Durch die vielfältigen Lebensbezüge ihrer Mitglieder sind sie eine wichtige Ressource für die pfarrliche Erneuerung.
  • Jesus #mittendrin
    Jesus, durch den Gott Mensch geworden ist, um uns Erlösung zu schenken, ist die Mitte und Ausrichtung unserer Gemeinden. Die PfarrgemeinderätInnen versammeln sich um ihn, um sich von seinem Wort leiten zu lassen und tragen ihn in ihren Herzen.
  • an den Rändern #mittendrin
    Die Nähe zu Jesus führt zu den Rändern. Die PfarrgemeinderätInnen stellen sich dem Anspruch von Papst Franziskus „hinauszugehen aus der eigenen Bequemlichkeit und den Mut zu haben, alle Randgebiete zu erreichen, die das Licht des Evangeliums brauchen“ (EG 20).

Fragen zur Durchführung der Wahl am 20. März 2022

Antwort auf viele Fragen zur Durchführung der Wahl bietet die Wahlordnung

 

Was bedeutet die derzeitge Corona-Situation für die PGR-Wahl am 20. März 2022?

Grundsätzlich gelten die aktuellen Coronabestimmungen, praktische Hinweise aus derzeitiger Sicht:

    Für Wählerinnen und Wähler gilt FFP2 Maske.
    Für Mitglieder der Wahlkommission gilt 3G und FFP2 Maske.
    Wahlorte im Freien oder in der Kirche sind zu bevorzugen.
    Es bedarf eines Präventionsbeauftragten und eines Präventionskonzepts.

Die Pfarrgemeinderatswahl wäre im Sinne einer „unaufschiebbaren Zusammenkunft von statutarisch notwendigen Organen iuristischer Personen“ (COVID-19-SchuMaV, §13,3 Punkt 6) nach derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen auch während eines Lockdowns durchführbar.

 

Wie viele Personen müssen am Stimmzettel mindestens angekreuzt werden, damit dieser gültig ist?
Laut der PGR-Wahlordnung kreuzt die aktiv wahlberechtigte Person „auf dem Stimmzettel höchstens so viele Namen an, wie Mitglieder des PGR zu wählen sind.“ (6.1 e).

Im Umkehrschluss sieht die Wahlordnung keine Untergrenze der zu Wählenden für die Gültigkeit des Stimmzettels vor. D.h. wenn mindestens eine Person angekreuzt ist, ist der Stimmzettel gültig.

Zum Beispiel: Auf dem Stimmzettel befinden sich die Namen von 12 Kandidat/innen bei 8 zu wählenden PGR-Mitgliedern. In diesem Fall dürfen max. 8 Personen angekreuzt / gewählt werden. Wird nur einer Person eine Stimme gegeben, ist der Stimmzettel gültig. Sind mehr angekreuzt (z.B. 9) ist der Stimmzettel ungültig (6.2 b).

 

Der Wahlvorstand kann im Vorfeld den Wahlberechtigten gegenüber eine Empfehlung abgeben, möglichst alle Stimmen zu vergeben.

Abgabe mehrerer Stimmzettel durch eine Person oder nicht persönlich am Wahlort?
Die Stimmabgabe erfolgt im Normalfall persönlich vor der Wahlkommission (6.1 a).

 

Wenn der Wahlvorstand im Vorfeld die Möglichkeit einer Briefwahl (5.4.1) oder die Wahl vor einer „fliegenden Wahlkommission“ (5.4 f) beschlossen hat, kann die Stimme auch in dieser Form persönlich abgegeben werden.

Eventuell kann der Wahlvorstand im Vorfeld beschließen, dass in Ausnahmefällen Angehörige von erkrankten Personen oder ähnlichen Fällen deren zu Hause ausgefüllten Wahlzettel am Wahltag am Wahlort mitabgeben (im Sinne eines „Postlers“). Dieser Vorgang ist nach den Regeln der Briefwahl durchzuführen. Es ist dabei jedenfalls eine Wählerliste zu führen, auf welcher vermerkt ist, welcher Person der jeweilige Stimmzettel (im Kuvert) zuzuordnen ist.

 

Bei Kindern kann das Stimmrecht durch einen Erziehungsberechtigten ausgeübt werden. (1.2) Das heißt, in diesem Fall kann es sein, dass eine Person z.B. 2 oder mehr Stimmzettel vor der Wahlkommission abgibt.

Fragen zu den Wahlmodellen

Antwort auf viele Fragen zu den Wahlmodellen bietet die Wahlordnung

 

Was bedeutet die derzeitge Corona-Situation für die PGR-Wahl am 20. März 2022?

Grundsätzlich gelten die aktuellen Coronabestimmungen, praktische Hinweise aus derzeitiger Sicht:

  •     Für Wählerinnen und Wähler gilt FFP2 Maske.
  •     Für Mitglieder der Wahlkommission gilt 3G und FFP2 Maske.
  •     Wahlorte im Freien oder in der Kirche sind zu bevorzugen.
  •     Es bedarf eines Präventionsbeauftragten und eines Präventionskonzepts.

Die Pfarrgemeinderatswahl wäre im Sinne einer „unaufschiebbaren Zusammenkunft von statutarisch notwendigen Organen iuristischer Personen“ (COVID-19-SchuMaV, §13,3 Punkt 6) nach derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen auch während eines Lockdowns durchführbar.

 

Wie wird bei einer PGR-Wahl gewählt?
Bei der PGR-Wahl stehen Personen auf einer gemeinsamen Liste (= Listenwahl) zur Wahl. Je nach Anzahl der verfügbaren Sitze gelten die Personen mit den meisten Stimmen als gewählt.
Wozu gibt es die Alternativen "Urwahl" und "Kombinierte Wahl"?

Die alternativen Wahlmodelle können für Pfarren bis 1.500 Katholikinnen und Katholiken angewendet werden. Bei der Urwahl nominieren die Wählenden die Personen, die ihnen geeignet erscheinen. Diese müssen dann erst um ihre Bereitschaft gefragt werden.

Das "Kombinierte Wahlmodell" umfasst sowohl bereits vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel als auch freie Zeilen für Nominierungen durch die Wahlberechtigten.

 

Vorteil:

  • Viele Menschen scheuen eine (Ab)Wahl, sind aber gerne bereit, wenn ihnen das Vertrauen in Form einer Urwahl zugesprochen wird, sich als Mitglied im PGR zu engagieren.
  • Gerade in Pfarren, die weniger Kandidatinnen und Kandidaten als Sitze zur Verfügung haben, ist das "Kombinierte Wahlmodell" zu empfehlen.

Nachteil:

  • Die Bereitschaft der von den Wählenden nominierten Personen kann erst nach dem Wahltag ermittelt werden oder die Wahl findet bereits im Vorfeld statt.
Wie funktioniert die Briefwahl?
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Wie funktioniert das Filialwahlmodell?
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Was bedeutet ein gemeinsamer PGR für mehrere Pfarren?

Für Pfarren, die einen gemeinsamen Pfarrer haben, gibt es die Möglichkeit, einen gemeinsamen PGR beim Bischofsvikar zu beantragen. In der Regel sollte aber jede Pfarre weiterhin einen Gemeindeausschuss haben.

Innerhalb eines Pfarrverbands ist ein gemeinsamer PGR nur sinnvoll, wenn dieser alle Pfarren des Pfarrverbands umfasst. Ein gemeinsamer PGR bedeutet nicht den Verzicht eines eigenen Vermögensverwaltungsrats und die Errichtung einer Pfarre mit Teilgemeinden. Um die Verbindung zu den Vermögensverwaltungsräten zu sichern, ist je ein Mitglied des PGR einer Pfarre Mitglied im VVR derselben Pfarre.

 

Vorteil:

  • Weniger Sitzungen für den Pfarrer, wenn die betroffenen Pfarren noch keinen Pfarrverband bilden.
  • Es gibt ein gemeinsames pastorales Gremium, dass beschlussfähig ist und nicht auf die Ratifikation durch die einzelnen PGRs warten muss (vgl. Nachteil).

 

Nachteil:

  • Es gibt ein gemeinsames pastorales Gremium, dass beschlussfähig ist und nicht auf die Ratifikation durch die einzelnen PGRs warten muss (vgl. Vorteil).

Erste Schritte zum digitalen Organisationshandbuch

Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.

Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.

Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
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