Fragen zu den Wahlmodellen
Antwort auf viele Fragen zu den Wahlmodellen bietet die Wahlordnung
Wie wird bei einer PGR-Wahl gewählt? |
Bei der PGR-Wahl stehen Personen auf einer gemeinsamen Liste (= Listenwahl) zur Wahl. Je nach Anzahl der verfügbaren Sitze gelten die Personen mit den meisten Stimmen als gewählt. |
Wozu gibt es die Alternativen "Urwahl" und "Kombinierte Wahl"? |
Die alternativen Wahlmodelle können für Pfarren bis 1.500 Katholikinnen und Katholiken angewendet werden. Bei der Urwahl nominieren die Wählenden die Personen, die ihnen geeignet erscheinen. Diese müssen dann erst um ihre Bereitschaft gefragt werden. Das "Kombinierte Wahlmodell" umfasst sowohl bereits vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel als auch freie Zeilen für Nominierungen durch die Wahlberechtigten.
Vorteil:
Nachteil:
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Wie funktioniert das Filialwahlmodell? |
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Was bedeutet ein gemeinsamer PGR für mehrere Pfarren? |
Für Pfarren, die einen gemeinsamen Pfarrer haben, gibt es die Möglichkeit einen gemeinsamen PGR beim Bischofsvikar zu beantragen. In der Regel sollte aber jede Pfarre weiterhin einen Gemeindeausschuss haben. Innerhalb eines Pfarrverbands ist ein gemeinsamer PGR nur sinnvoll, wenn dieser alle Pfarren des Pfarrverbands umfasst. Ein gemeinsamer PGR bedeutet nicht den Verzicht eines eigenen Vermögensverwaltungsrats und die Errichtung einer Pfarre mit Teilgemeinden. Um die Verbindung zu den Vermögensverwaltungsräten zu sichern, ist je ein Mitglied des PGR einer Pfarre, Mitglied im VVR derselben Pfarre.
Vorteil:
Nachteil:
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