Montag 23. Dezember 2024
Termine
Fr., 21. März 2025 15:00
Inspirationstag
Mo., 24. März 2025 19:30
Online-Treffen: UPDATE Erzdiözese Wien

Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-12 Uhr

[1] 1010 Wien, Stephansplatz 6, Stiege 1, 5. Stock

FAQ

Fragen zu den Wahlmodellen

Antwort auf viele Fragen zu den Wahlmodellen bietet die Wahlordnung

 

Wie wird bei einer PGR-Wahl gewählt?
Bei der PGR-Wahl stehen Personen auf einer gemeinsamen Liste (= Listenwahl) zur Wahl. Je nach Anzahl der verfügbaren Sitze gelten die Personen mit den meisten Stimmen als gewählt.
Wozu gibt es die Alternativen "Urwahl" und "Kombinierte Wahl"?

Die alternativen Wahlmodelle können für Pfarren bis 1.500 Katholikinnen und Katholiken angewendet werden. Bei der Urwahl nominieren die Wählenden die Personen, die ihnen geeignet erscheinen. Diese müssen dann erst um ihre Bereitschaft gefragt werden.

Das "Kombinierte Wahlmodell" umfasst sowohl bereits vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel als auch freie Zeilen für Nominierungen durch die Wahlberechtigten.

 

Vorteil:

  • Viele Menschen scheuen eine (Ab)wahl, sind aber gerne bereit, wenn ihnen das Vertrauen in Form einer Urwahl zugesprochen wird, sich als Mitglied im PGR zu engagieren.
  • Gerade in Pfarren, die weniger Kandidatinnen und Kandidaten als Sitze zur Verfügung haben, ist das "Kombinierte Wahlmodell" zu empfehlen.

Nachteil:

  • Die Bereitschaft der von den Wählenden nominierten Personen kann erst nach dem Wahltag ermittelt werden oder die Wahl findet bereits im Vorfeld statt.
Wie funktioniert das Filialwahlmodell?
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Was bedeutet ein gemeinsamer PGR für mehrere Pfarren?

Für Pfarren, die einen gemeinsamen Pfarrer haben, gibt es die Möglichkeit einen gemeinsamen PGR beim Bischofsvikar zu beantragen. In der Regel sollte aber jede Pfarre weiterhin einen Gemeindeausschuss haben.

Innerhalb eines Pfarrverbands ist ein gemeinsamer PGR nur sinnvoll, wenn dieser alle Pfarren des Pfarrverbands umfasst. Ein gemeinsamer PGR bedeutet nicht den Verzicht eines eigenen Vermögensverwaltungsrats und die Errichtung einer Pfarre mit Teilgemeinden. Um die Verbindung zu den Vermögensverwaltungsräten zu sichern, ist je ein Mitglied des PGR einer Pfarre, Mitglied im VVR derselben Pfarre.

 

Vorteil:

  • Weniger Sitzungen für den Pfarrer, wenn die betroffenen Pfarre noch keinen Pfarrverband bilden.
  • Es gibt ein gemeinsames pastorales Gremium, dass beschlussfähig ist und nicht auf die Ratifikation durch die einzelnen PGRs warten muss (vgl. Nachteil).

 

Nachteil:

  • Es gibt ein gemeinsames pastorales Gremium, dass beschlussfähig ist und nicht auf die Ratifikation durch die einzelnen PGRs warten muss (vgl. Vorteil).

 

Erste Schritte zum digitalen Organisationshandbuch

Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.

Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.

Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
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