Wir freuen uns, dass Sie Interesse haben, in einer Pfarre der Erzdiözese Wien als Mitglied im Pfarrgemeinderat oder Gemeindeausschuss zu kandidieren.
Wer kann kandidieren?
"Mitglieder des PGR können nur Katholikinnen und Katholiken sein, die einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, die bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen, sich zu Glaube und Ordnung der Kirche bekennen und ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen." (PGO 4.1)
Die hier vorgestellten Tätigkeitsprofile als Mitglied im Pfarrgemeinderat oder als Mitglied im Gemeindeausschuss gelten als Muster. Für das konkrete Tätigkeitsprofil fragen Sie bitte in der Pfarre nacht. Alle Tätigkeitsprofile sind vor dem Hintergrund der Ordnungen erstellt.
Q&A - Infoabend für Interessierte am 25. Jänner 2022
Sich für die Wahl des Pfarrgemeinderats aufstellen und wählen zu lassen, kann der Beginn eines fünfjährigen ehrenamtlichen Engagements sein. Was bedeutet es aber, Mitglied im Pfarrgemeinderat zu sein? Was kann ich erwarten? Was wird von mir erwartet? Welche unvorhergesehenen und überraschenden Dinge sind in den letzten Jahren passiert?
Auf diese und andere Fragen antworten amtierende Pfarrgemeinderatsmitglieder im Rahmen einer Online-Veranstaltung am 25. Jänner 2022.