Aufgrund der Flüchtlingswelle aus der Ukraine gibt es derzeit vermehrt Anfragen, wo Gläubige aus der Ukraine Seelsorge erhalten bzw. Gebetstreffen abhalten und Gottesdienste feiern können. Auch Möglichkeiten der Mitfeier des Ostertriduums werden angefragt (orthodoxes Osterfest: 24. April).
Was katholische Priester und Pfarrgemeinden tun können und was zu beachten ist, darüber informiert das Fachgebiet Ökumene in Absprache mit den Bischofsvikariaten in einem Informationsblatt (PDF, 10.04.2022):