ERWACHSENENSCHUTZ STATT SACHWALTERSCHAFT
Es kann jeden treffen. Jederzeit. In jedem Alter: Der Verlust an Selbstbestimmung, das Angewiesensein auf andere Menschen…
Über die eigenen Angelegenheiten, d.h. über das eigene Geld, die eigene Wohnung, seinen eigenen Alltag nicht mehr verfügen zu können, auf fremde Menschen angewiesen, ihnen „ausgeliefert“ zu sein, das wird schmerzlich in der Praxis der Sachwalterschaft bewusst.
Sachwalterschaft bedeutet einen massiven Eingriff in die persönlichen Rechte.
Vielfach werden erst aus der unmittelbaren Erfahrung des Verlusts der Selbstbestimmung die Konsequenzen vollumfänglich wahrnehmbar. Zu früh, zu umfassend, zu ignorant in der „Wunschermittlung“, das waren die Hauptkritikpunkte in der Volksanwaltschaft.
Steigende Beschwerde-Zahlen und ein sensibilisiertes (Menschenrechts-)Bewusstsein haben zu einem politischen Umdenken und zu einem völlig neuen Ansatz geführt. Sie haben den Reformprozess und die Initiative des Bundesministers für Justiz maßgeblich mitangestoßen und die Gesetzgeber motiviert.
Das neue Erwachsenenschutz-Gesetz geht von einem neuen Ansatz aus, es fokussiert auf den größtmöglichen Erhalt der Selbstbestimmung und regelt eventuelle persönliche Einschränkungen besser als bisher.
Es setzt auf Unterstützung statt Entmündigung, auf „Empowerment“ statt Selbstverlust und reicht von der selbstbestimmten Vorsorgevollmacht bis zur allenfalls notwendigen gerichtlichen Entscheidung.
Das Gesetz folgt damit einem mehrstufigen Modell, das auf der Vorsorgevollmacht, dem wesentlichen Fundament für Selbstbestimmung, basiert und von einer genauen Abklärung des Bedarfs bzw. der Bedürfnisse ausgeht.
Angesichts einer sich verändernden, einer „alternden“ Gesellschaft wird das Bedürfnis nach Unterstützung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung von größtmöglicher Selbstbestimmung steigen. Das neue Erwachsenenschutz-Gesetz ist eine zukunftsorientierte Antwort darauf.
Die vorliegende Publikation ist ein unentbehrliches Handbuch zum neuen Gesetz – für Akteure in allen beruflichen Feldern und Disziplinen, für Angehörige und Betroffene, und alle, die mit der Schaffung einer verbesserten Lebenswelt zu tun haben.
Zum neuen Erwachsenenschutz-Gesetz nehmen ausgewiesene Expertinnen und Experten Stellung, kommentieren und diskutieren Entwicklungen und Reformwege, um den Paradigmenwechsel zu interpretieren und insgesamt zum Gelingen der Umsetzung beizutragen.
Sie liefern eine interdisziplinäre Perspektive auf ein gesellschaftlich komplexes Problem.