Montag 23. Dezember 2024

Beruf-Berufung
In beiden Begriffen steckt "Ruf". Als Christen sind wir überzeugt, dass Gott es ist, der ruft. Der eine Aufgabe, eine Berufung für mich hat. An dem Ort, in der Zeit, da wo ich lebe - heute! Heute darf ich diesem Ruf folgen, darf ich Antwort geben. Mit meiner Arbeit,  in meinem Beruf - als Pfarrhaushälterin - mit meinem Gebet, mit meinem  Leben, mit meinem Einsatz für andere.  Dadurch kann ich immer mehr zu dem Menschen werden, der ich in den Augen Gottes sein kann. Für diese Berufung bin ich dankbar.

Susanne Kopeszki

Wer gehört dazu

Eine "Pfarrhaushälterin" ist die Privatangestellte eines Geistlichen, meist eines Pfarrers, die ihm in erster Linie den Haushalt führt. Sich also um seinen persönlichen Lebens- und Wohnbereich kümmert.

 

Zur Berufsgemeiinschaft gehören alle, die nach dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz angestellt sind, egal in welchem Lebensstand oder mit welchem Stundenausmaß.


Es gibt Haushälterinnen:
die im Pfarrhof wohnen und solche, die nur zur Arbeit ins Pfarrhaus kommen.
Ledige, Verheiratete, Verwitwete, Geschiedene, Alleinerziehende,
Frauen verschiedenster Nationalitäten. Ab und zu wird auch ein Mann nach dem Hausangestelltengesetz angemeldet.


Für viele von uns ist dieser Beruf die Möglichkeit, als Frauen in der Kirche zu leben und zu arbeiten. Wir sehen ihn daher als einen kirchlichen Beruf.

Berufsgemeinschaft Pfarrhaushälterinnen
Berufsgemeinschaft Pfarrhaushälterinnen
Wollzeile 2/Postfach 70
1010 Wien

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