Dienstag 26. November 2024

Warum die Begleitung durch Dienststellen der Erzdiözese?

Diözesane Dienststellen haben die Aufgaben der Beratung und der Qualitätssicherung

 

Orgelprojekte in Pfarren der Erzdiözese Wien müssen von mehreren Dienststellen der Erzdiözese Wien begleitet und genehmigt werden:
Der Bereich Kirchenmusik des Pastoralamtes der EDW ist für Instrumententechnische Fragen zuständig, das Referat für Kunst- und Denkmalpflege für das Orgelgehäuse und das Bauamt für Fragen von Statik und Bausubstanz. Ein letzter Blick wird schließlich von der Finanzkammer getätigt, denn mit der Genehmigung übernimmt die Erzdiözese auch die Haftung für ein Projekt und entlastet damit den Pfarrgemeinderat.

Wie läuft ein Projekt ab?
Treten ernste Schäden an einer Orgel auf, sollte möglichst bald Kirchenmusik des Pastoralamtes der EDW kontaktiert werden. Einer unserer Mitarbeiter (Orgel-Referenten) wird sich das Instrument vor Ort ansehen und eine erste Beratung vornehmen. Sind umfangreichere Arbeiten notwendig, dann sollte man gut abwägen, was zu tun ist und welcher Firma die Arbeiten anvertraut werden können. Unterschiedliche Orgelbauer haben unterschiedliche Stärken und Schwerpunkte.

Nachdem bei einem Projekt mehrere Dienststellen einzubinden sind, machen wir bei größeren Projekten eine gemeinsame Begehung bei der auch das Denkmalamt zugegen ist. So ist  gewährleistet, dass alle Beteiligten auf dem gleichen Informationsstand sind.

Sobald eine Richtung der Arbeiten klar ist (Reinigung, Restaurierung, Neubau), werden einige Firmen von uns angeschrieben mit der Bitte um einen Kostenvorschlag. Die Auswahl der Firmen geschieht in Absprache mit Pfarre und Bundesdenkmalamt. Die Kriterien orientieren sich an bisher geleisteten Arbeiten und Schwerpunkten. Jedes Anbot kostet Zeit und Geld. Deshalb ist es uns wichtig, nur solche Firmen einzuladen, die eine realistische Chance haben, den Auftrag zu bekommen. Selbstverständlich steht es allen konzessionierten Firmen frei, sich für eine Arbeit zu bewerben.

Nach Eintreffen der Kostenvoranschläge wird vom Team der Kirchenmusik eine Reihung vorgenommen und entsprechend begründet. Oberster Maßstab ist dabei die Qualität und nicht der niedrigste Preis. Deshalb kommt es mitunter vor, dass Anbote nicht genehmigungsfähig sind. Im Idealfall kann allerdings aus mehreren Offerten gewählt werden.

Genehmigung eines Projektes
Hat sich eine Pfarre für ein bestimmtes Projekt entschieden, so kann dies bei der Kirchenmusik eingereicht werden. Dazu braucht es folgende Unterlagen:

  •  Eine Kopie des VVR-Beschlusses
  •  Einen Finanzierungsplan
  •  Drei von Pfarre und Orgelbauer unterschriebene Werkverträge (Formulare dafür sind bei uns erhältlich)
  •  Der zur Ausführung gelangende Kostenvoranschlag

Nach der Überprüfung aller Eingaben erfolgt die Genehmigung durch den Bereich Kirchenmusik bzw. durch den Wirtschaftsrat der Erzdiözese. Projekte bis zu € 40.000.- können direkt vom Bereich Kirchenmusik der EDW genehmigt werden. Liegt die Summe darüber, ist eine Genehmigung durch den Wirtschaftsrat der Erzdiözese notwendig. Die Unterlagen werden von der Kirchenmusikl mit einer Stellungnahme an diesen weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass der Wirtschaftsrat nicht ständig tagt und dass es somit einer gewissen Vorlaufzeit bedarf.


Durchführung der Arbeiten
Nach erfolgter Genehmigung erhält die Pfarre ein Exemplar des Werkvertrages. Danach kann der Arbeitsbeginn erfolgen. Bei Auftreten unvorhergesehener abweichender Arbeitsmaßnahmen während der Arbeiten ist der Bereich Kirchenmusik zu kontaktieren. Nach Fertigstellung werden seitens des Referats für Kirchenmusik die Arbeiten überprüft und nach positivem Abschluss die Abnahme empfohlen.


Finanzielle Unterstützung
Finanzielle Unterstützung durch die Erzdiözese besteht in Form eines zinsenlosen Darlehens. Dieses ist bis zur Hälfte der Auftragssumme, maximal aber € 75.000.- möglich. In den ersten zwei Jahren ist das Darlehen tilgungsfrei, dann fallen zehn Halbjahresraten an. Bei historischen Instrumenten ist in der Regel eine Förderung durch das Bundesdenkmalamt möglich. Die Höhe bestimmt sich aus der Auftragssumme und dem Umfang der Substanz erhaltenden Maßnahmen, liegt aber zumeist bei etwa 10%. In Niederösterreich ist eine Förderung durch das Land möglich. Die Höhe liegt in der Regel ebenfalls bei 10%. Förderansuchen an Bund und Land werden anhand vorliegender Formulare von der Pfarre ausgefüllt und vom Bereich Kirchenmusik eingereicht.


Wie lässt sich ein Orgelprojekt finanzieren?
Große Summen sind teilbar. Viele große Projekte sind auf durch die Arbeit eines kleinen Teams vor Ort zustande gekommen, das sich nicht nur um Subventionen von öffentlicher Hand bemüht, sondern auch Geldmittel aus dem Pfarrbereich. Zu klassischen Sponsoring-Ideen gehören Haussammlungen, Flohmärkte, Orgelkochbücher, Orgelwein und vor allem das Sponsoring einzelner Pfeifen durch Mitglieder einer Gemeinde.
Gerne beraten wir Sie auch in diesem Punkt.

Pastoralamt der ED. Wien Kirchenmusik
Stock im Eisen-Platz 3/IV
1010 Wien

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