Inhalt:
Auszeichnungen / Anerkennungsdekrete für verdiente Kirchenmusiker*innen
Anerkennungsdekrete des Erzbischofes gibt es für:
- Organistinnen und Organisten sowie und Chorleiter*innen ab einer Tätigkeitsdauer von 30 Jahren
- Chorsänger*innen und Musiker*innen ab einer Tätigkeitsdauer von
35 Jahren
Anerkennungsdekrete des Ordinariates gibt es für:
- Organistinnen und Organisten sowie und Chorleiter*innen ab einer Tätigkeitsdauer von 20 Jahren
- Chorsänger*innen und Musiker*innen ab einer Tätigkeitsdauer von
25 Jahren
Anerkennungsdekrete des Bereichs Kirchenmusik der EDW gibt es für:
- Organistinnen und Organisten sowie und Chorleiter*innen ab einer Tätigkeitsdauer von 10 Jahren
- Chorsänger*innen und Musiker*innen ab einer Tätigkeitsdauer von
15 Jahren
Alle Dekrete sind über den Bereich Kirchenmusik (kirchenmusik@edw.or.at) anzufordern.
Geben Sie bitte folgende Informationen an:
- Name der betreffenden Person
- Tätigkeit und Dauer
- gewünschtes Ausstellungsdatum
Weiters brauchen wir noch eine Lieferadresse und eine Fakturierungsadresse.
Kostenpunkt für ein Dekret: € 25,-.
Damit Sie Ihre Dekrete rechtzeitig erhalten, braucht es eine Vorlaufzeit von ca. vier Wochen, in Ferienzeiten ca. sechs Wochen.