Montag 1. Juli 2024

Leihverkehr

Wir sind die richtige Anlaufstelle, wenn es um den Leihverkehr von Objekten geht, die Pfarren der Erzdiözese Wien betreffen. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter einer Pfarre sind und sich jemand ein Objekt ausleihen möchte (zum Beispiel für eine Ausstellung), oder wenn jemand isch von Ihnen etwas entlehnen möchte. Kunstgüter dürfen nur verliehen werden, wenn dies von unserer Seite genehmigt wurde und wir einen Leihvertrag erstellt haben. Auch wenn sich Ihre Pfarre ein Objekt einer anderen Pfarre der Erzdiözese Wien ausleihen möchte, beraten wir Sie gerne. Grundsätzlich sollte kein Leihvorgang ohne Vertrag und Versicherung erfolgen.

 

 

Ablauf, wenn sich jemand ein Objekt Ihrer Pfarre ausleihen möchte

Wird die Anfrage direkt an uns herangetragen, wenden wir uns im ersten Schritt an Sie. Sollten Sie Ihrerseits mit einer Leihanfrage kontaktiert werden, melden Sie sich bitte bei uns.

 

Grundsätzlich wird kein Objekt ohne Ihre und unsere Zustimmung verliehen. Das bedeutet: Ein Objekt kann nur dann als Leihgabe Ihr Haus verlassen, wenn Sie die schriftliche Einverständniserklärung erteilt und wir die Leihtauglichkeit festgestellt haben. Sollten für die Überprüfung der Leihtauglichkeit Kosten anfallen, muss diese der Leihnehmer tragen.

 

Um die Erstellung des Leihvertrags, der sowohl von Ihnen und vom Leihnehmer unterschrieben werden muss, kümmern wir uns. Im Leihvertrag werden u.a. die Dauer und der Anlass der Leihgabe festgehalten und Fragen des Transports, der Aufstellung beim Leihnehmer (Sicherungsmaßnahmen, Klima etc.) sowie der Versicherung geregelt. 

 

Wichtig: Der Vertrag muss von uns, genau gesagt von der Diözesankonservatorin, genehmigt werden. Jeweils ein Vertragsexemplar geht an Sie, eines an den Leihnehmer und eines an uns. Eventuell anfallende Kosten der Vertragserstellung trägt der Leihnehmer.

 

Ablauf, wenn sich Ihre Pfarre ein Objekt ausleihen möchte

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie sich von jemandem ein Objekt ausleihen möchten. Sie können sich sowohl mit einem konkreten Objektwunsch als auch mit einer vagen Idee an uns wenden.

 

Ausgehend von einer Recherche in unserer Datenbank stellen wir für Sie eine Anfrage bei der Eigentümerpfarre und kümmern uns um alle Formalitäten, die im Wesentlichen den oben genannten entsprechen - mit einer Ausnahme: Die Anfertigung des Leihvertrages ist derzeit kostenlos. Sollten Kosten für das Anfertigen des Zustandsprotokolls, die Versicherung und den Transport anfallen, so sind diese von Ihnen zu tragen.

 

Ansprechpartnerin für

  • Leihverträge
  • Schenkungsverträge
  • Kaufverträge
  • Verwertungsrechtsverträge (Bildrechte)
  • Motivnutzungsverträge

 

Mag. iur. Verena SCHARKA BA

Fachreferentin Verträge

Verfügbarkeit dienstags

Tel.: +43 (1) 515 52-3599

Mobil: +43 676 7205225

Mail: v.scharka@edw.or.at

 

 

 

 

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