Sterbebegleitung
Manchmal ist der Tod eine Erlösung. Wo das Leiden unerträglich wird, das Leben nur mehr als Qual erscheint, kann es eine Befreiung sein, sterben zu dürfen. Darf man diese Befreiung „beschleunigen“? Darf man mithelfen, dass der erlösende Tod nicht zu lange auf sich warten lässt? Die Debatte um die „Sterbehilfe“ hat auch Österreich erreicht. Der Verfassungsgerichtshof muss sich derzeit damit befassen.
Österreich ist bisher in dieser Frage einen klaren Weg gegangen. Alle Parlamentsparteien haben ihn aktiv mitgetragen. Der Weg heißt Sterbebegleitung. Kardinal König hat es vor Jahren auf den Punkt gebracht: „Der Mensch soll an der Hand eines Menschen sterben, nicht durch die Hand eines Menschen.“ Begleiten ja, töten nein! Palliativmedizin, Schmerzen lindern, menschliche Nähe, Sterbende einfühlsam begleiten, Ausbau der Hospize in den Spitälern. Das war bisher der österreichische Weg. Er hat sich bestens bewährt. Der Blick auf andere Länder macht mich besorgt. Das Sterben darf nicht zum Geschäft werden.
Pflegebedürftige dürfen nicht unter Druck kommen, ihr Sterben zu erbitten. Österreich war bisher vorbildlich.