Samstag 30. November 2024
Stellungnahmen von Kardinal Christoph Schönborn

Stellungnahme des Erzbischofs von Wien zum Österreichischen Hospiz in Jerusalem

Seit 1895 hat der Erzbischof von Wien kraft Entscheidung des Heiligen Stuhles die alleinigen Eigentumsrechte und somit die Verantwortung für das Österreichische Hospiz in Jerusalem.

Es ist die wichtigste Institution der katholischen Kirche in Österreich für heimische Pilger im Heiligen Land. Gleichzeitig war und ist das Hospiz ein offenes Haus für alle Pilger. Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs besuchen auch wieder mehr Pilger aus dem Raum der ehemaligen Habsburgermonarchie das Österreichische Hospiz. Sie finden dort eine geistliche Heimat und beleben diese einzigartige Institution im Herzen der Jerusalemer Altstadt.

 

Vor diesem Hintergrund überrascht der jüngste Beschluss der ungarischen Regierung, die eine Kommission in Ungarn einsetzen will, die die Rolle des ungarischen Staates im Zusammenhang mit dem Pilgerhospiz und die Möglichkeit eines Eigentumserwerbs der Immobilie zugunsten des ungarischen Staates prüfen soll. Dieser Regierungsbeschluss ist einseitig erfolgt und nicht mit dem Erzbischof von Wien akkordiert. Dessen ungeachtet gibt es bereits Gespräche des Wiener Erzbischofs mit ungarischen Bischöfen über eine verstärkte Zusammenarbeit zum Wohl der Pilger.

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Erzb. Sekretariat
Wollzeile 2
1010 Wien

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