Im Rahmen des laufenden Förderprojekts "Entlastende Dienste 2" für armutsgefährdete Alleinerziehende und ihre Kinder können Anträge für Sommercamps oder Lernhilfe-Intensivkurse gestellt werden!
Sommerferiencamps 2024:
- Es werden ausschließlich folgende Feriencamps gefördert: Sommerferiencamps_2024
- Gefördert wird eine Woche Feriencamp pro Kind
- Bitte beachten Sie, dass Sie bei uns nur zu unten angegebenen Terminen ohne Termin vorbei kommen können, um den Antrag zu stellen und dass Sie zu diesem Termin bereits das gewünschte Feriencamp ausgesucht haben müssen!!
Lernhilfe-Kurse:
- Intensivkurs Sommerferien bei Lernquadrat oder Schülerhilfe
Motopädagogik:
Motopädagogik: Sommerferienkurs
Für die Antragstellung kontaktieren Sie bitte:
Für Alleinerziehende mit Deutschkenntnissen (keine Dolmetscher:innen vor Ort!):
Kontaktstelle für Alleinerziehende, Stephansplatz 6, Stiege 1 /DG /Tür 631, kommen Sie ausschließlich an den unten angegebenen Tagen/Uhrzeiten - ohne Termin - um den Antrag persönlich bei uns auszufüllen:
Donnerstag, 18.07.2024 von 08:00 bis 12:00 Uhr - letzte Möglichkeit bei uns!!
Für Alleinerziehende mit Fluchthintergrund:
Frauenberatung des Flüchtlingsdienst der Diakonie, Nobilegasse 23-25, Erdgeschoß rechts, 1150 Wien, Tel: 0664 88 63 28 53
Montag, Dienstag und Donnerstag: 09:00 bis 14:00 Uhr,
Mittwoch: 11:00 bis 16:00 Uhr
Für Ukrainerinnen:
BERATUNGSZENTRUM UKRAINE/КОНСУЛЬТАЦІЙНИЙ ЦЕНТР ДЛЯ УКРАЇНЦІВ Wilhelminenstr. 91-93/II f, 1. Stock, 1160 Wien Tel.: 01/343 9191
Montag - Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Gefördert werden Personen, die
- ledig, verwitwet, dauernd getrennt oder geschieden sind,
- und mit einem oder mehreren leiblichen oder Pflege-/Adoptiv-Kindern unter 19 Jahren in einem Haushalt leben
- und den Haushalt für sich und das Kind/die Kinder überwiegend allein bestreiten müssen.
Als Förderbewerber*innen kommen in Betracht:
- Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder solchen Personen gleichgestellt sind und Familienbeihilfe beziehen
- Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
- Inhaber*innen einer Rot-Weiß-Rot-Plus-Karte
- Subsidiär Schutzberechtigte, lt. Richtlinie 2011/95/EU
Förderwerber*innen sind nur dann förderwürdig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt der Hauptwohnsitz des erziehungsberechtigten Elternteils und des Kindes in Österreich
- Der Antragsteller und das Kind müssen an der gleichen Adresse hauptwohnsitzgemeldet sein und zusammenwohnen
- Die antragstellende Person bezieht Einkünfte, die der Einkommenssteuer in Österreich unterliegen oder erhält Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung.
- Das Haushalts-Netto-Einkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
- 1 Elternteil + 1 Kind: EUR 2.044,--
- 1 Elternteil + 2 Kinder: EUR 2.516,--
- 1 Elternteil + 3 Kinder: EUR 2.988,--
- Bei der Einkommensberechnung sind Alimente und Unterhaltsvorschuss einzurechnen, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zählen nicht zum Einkommen!
- Die Einkommensgrenzen dürfen die Beträge nicht um mehr als EUR 100,-- überschreiten und beziehen sich auf die letzten 3 Kalendermonate vor der Antragstellung.
Im Auftrag des Sozialministeriums und in Kooperation mit der ÖPA (Österreichische Plattform für Alleinerziehende).