Neue rechtliche Regelung beim streaming von Gottesdiensten
Bislang mussten Lieder und Liedtexte bei Streams von Gottesdiensten nach 72 Stunden offline genommen werden. Diese Beschränkung fällt vorerst nun weg.
- Der neue Zusatzvertrag zum bisherigen Pauschalvertrag ermöglicht es, Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen oder zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten, anderen Veranstaltungen gottesdienstlichen Charakters bzw. kirchlichen Feierlichkeiten öffentlich zugänglich zu machen - und zwar nicht auf 72 Studen befristet, sondern zeitlich ungeschränkt.
- Dazu müssen im „stream“ direkt nach dem Lied oder im Abspann die Urheber (also Komponist bzw. Textdichter) genannt werden.
- Texthefte für den Download im Internet dürfen keine Lieder enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind (rechtefrei sind Stücke, deren Urheber bereits seit 70 Jahren verstorben sind).
Der Zusatzvertrag gilt befristet bis 31.12.2021.
Weitere rechtliche Hinweise finden Sie beim Österreichischen Liturgischen institut.