Die Feier der Firmung unter den Herausforderungen der Corona-Pandemie
Dies ermöglicht ggf. auch kleine Gruppen von Firmlingen – etwa aufgeteilt auf mehrere Sonntagsgottesdienste - zu firmen.
Die Firmvollmacht wird ad personam für die entsprechende(n) Pfarre(n) bis 5. September 2021 erteilt wird.
Hier finden Sie weitere Hinweise zur Firmung durch den Pfarrer.