Regelungen ab 19. Mai 2021
Die Österreichische Bischofskonferenz hat die Öffnungsschritte mit 19. Mai 2021 begleitend einen neue Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste herausgegeben. Diese wird ergänzt durch ein Präventionskonezpt für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste aus einmaligem Anlass (Taufe, Firmung, Erstkommunion, Trauung)
In folgenden Bereichen ergeben sich Änderungen für die Feier der Gottesdienste:
- Reduzierter Gesang ist ab 19.05. unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen wieder möglich:
- Als Gemeindegesang: nur in reduzierter Form, mit FFP2-Maske und unter Einhaltung des 2m Abstandes
- Für den Chorgesang, dh. für Mitglieder eines Chores während des Gottesdienstes und der Proben, gelten analog die staatlichen Bestimmungen für Chöre, unter ihnen die 3-G-Regel: Getestet, Genesen oder Geimpft und 2m Abstand. Nähere Informationen zur 3-G-Regel entnehmen Sie bitte der Veranstaltungstabelle. Genauere Regeln zum Chorgesang finden Sie ebenfalls in der Rahmenordnung der Bischofskonferenz.
- Feiern der Sakramente (Taufen, Erstkommunionen, Firmungen, Trauungen) sind unter Einhaltung der allgemeinen Regeln der geltenden Rahmenordnung (und mit einem entsprechenden Präventionskonzept) möglich.
- Begräbnisse: Auf dem Friedhof gilt ebenso die 2m-Abstandsregelung sowie Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. In der Kirche gelten die allgemeinen Regelungen der geltenden Rahmenordnung. Es gibt keine fixe Obergrenze für die Zahl der Mitfeiernden, diese ergibt sich – wie bei „normalen“ Gottesdiensten - aus dem Platzangebot in der Kirche bei 2-Meter-Abständen.
- Prozessionen (z.B. zu Fronleichnam) sind mit FFP2-Maske und unter Einhaltung des 2m Abstandes möglich.
- Der “eucharistische Dialog” (“Der Leib Christi – Amen") ist wieder möglich.
- Nach dem Gottesdienst sollen Menschenansammlungen weiterhin vermieden werden. Bitte daher auch nach Firm- und Erstkommuniongottesdiensten auf die Abstandsregeln (etwa bei “offiziellen” Firm- bzw. Erstkommunionfotos) zu achten.