Lockerungen ab 10.6.2021
Die konkreten Neuerungen sind:
- Zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist (nur mehr) ein Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten.
- Bei Gottesdiensten im Freien muss keine FFP2-Maske mehr getragen werden.
- Beim Chorgesang im Gottesdienst und bei Chorproben ist ein Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten, während des Singens ist das Tragen einer FFP2-Maske nicht mehr vorgeschrieben. Für die ChorsängerInnen ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (geimpft/getestet/genesen gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-ÖV) vorgeschrieben, der bei der Chorleitung zu dokumentieren ist.
Für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste aus einmaligem Anlass (Taufe, Firmung, Erstkommunion, Trauung) muss auch weiterhin ein Präventionskonzept erstellt werden.
HIer finden sie die entsprechende Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz.