Rechtliche Rahmenbedingungen für das Streamen von Gottesdiensten bis 2024 verlängert
Das "Recht, Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen oder zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten, anderen Veranstaltungen gottesdienstlichen Charakters bzw. kirchlichen Feierlichkeiten öffentlich zugänglich zu machen" wurde durch einen erneuten Zusatzvertrag zwischen der Österreichischen Bischofskonferenz und Literara-Mechana bis 2024 verlängert.
Die Regelung (vom 3.4.2020), dass Online-Übertragung von Gottesdiensten für den Zeitraum der Corona-Maßnahmen ohne Zahlung von Lizenzentgelten zulässig ist, ist weiterhin aufrecht.