Brot und Wein in der Eucharistiefeier
Rundschreiben der Gottesdienstkongregation
Die Gottesdienstkongregation hat in einem Rundbrief auf die schon bisher geltenden Regeln für Brot und den Wein für die Eucharistiefeier hingewiesen: das Brot für die Feier der Eucharistie „muss ungesäuert, aus reinem Weizenmehl und noch frisch sein“. „Der Wein […] muss naturrein, aus Weintrauben gewonnen und echt sein […] und nicht mit anderen Substanzen vermischt sein“. Sie verweist damit auf die bestehenden Bestimmungen im Kirchenrecht (can. 924 CIC) und in der Grundordnung zum römischen Messbuch (Nr. 48 & 50).
Gegen Industrialisierung und Kommerzialisierung der Herstellung von Hostien und Messwein
Die Gottesdienstkongregation versucht in diesem Schreiben dem Trend zur Industrialisierung und Kommerzialisierung der Herstellung von Hostien und Messwein mit allen Begleiterscheinungen entgegen zu treten. Tatsächlich stellt sich die Frage, warum viele Gemeinden Hostien und Messwein aus dem Ausland beziehen, obwohl wir in unserem Land so viele Winzer haben und genügend Ordensgemeinschaften, die eine Hostienbäckerei betreiben. In diesem Zusammenhang erinnert die Gottesdienstkongregation an die Kombination von „Rechtschaffenheit, Verantwortung und Kompetenz“, die es zur Zubereitung von Brot und Wein für die Messfeier braucht - also all das, was man auch vom Bäcker und Winzer seines Vertrauens erwartet.
Und, ja, die Gottesdienstkongregation spricht immer von „Brot“, nicht von „Hostien“. Vielleicht sollte das auch zu denken geben in puncto: rechte Beschaffenheit der Materie für die Feier der Eucharistie.
Glutenreduzierte Hostien und Most als eucharistische Materie
Das Rundschreiben erinnert aber auch an ein Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre über den Gebrauch von Brot mit niedrigem Gluten-Anteil und von Most als Materie der Eucharistie aus dem Jahre 2003. Die Verwendung von Hostien mit niedrigem Gluten-Anteil oder alkoholfreiem Traubenmost ist weiterhin all jenen erlaubt, für die dies aus medizinischer Sicht notwendig ist. Seit Jahren stellen auch Hosteibäckereien diese Hostien her.
Allerdings hat die Veränderung einer EU-Norm (EU-Lebensmittelverordnung von 2007) in den letzten Jahren zu großer Verwirrung geführt: Hostien, die bis 2007 als glutenfrei bezeichnet werden durften, dürfen jetzt nur mehr als glutenarm/glutenreduziert bezeichnet werden, weil der Grenzwert für glutenfreie Lebensmittel 2007 von 0,02 Gramm pro 100 Gramm Mehl auf 0,002 Gramm gesenkt wurde. Der Gluten-Anteil in diesen Hostien mit wenig Gluten liegt unter 0,008 Gramm pro 100 Gramm Mehl.
Bislang konnte jedoch bei Herstellung von Hostien aus technischen Gründen ohne Zuhilfenahme künstlicher Zusätze meist ein Grenzwert von 0,008g kaum unterschritten werden. Mittlerweile gibt es auch einzelne Hostienbäckereien, die glutenfreie Hostien mit dem geforderten Grenzwert von max. 0,002 Gramm pro 100 g Mehl anbieten. Eucharistisches Brot, das diese Kriterien erfüllt, darf für die Messfeier in der Katholischen Kirche verwendet werden, da es als Weizenbrot gilt.
In Handel erhältliche glutenfreie Oblaten aus Kartoffelstärke, die gar kein Gluten und damit kein Weizenmehl enthalten, entsprechen nicht den liturgischen Vorschriften und dürfen in der Katholischen Kirche nicht verwendet werden.
Personen, die die Kommunion auch unter der Gestalt des Brotes mit wenig Gluten nicht empfangen können, haben die Möglichkeit, diese unter der Gestalt des Weines zu empfangen.
Weitere Informationen
Faktenübersicht zu glutenreduzierten Hosten in Kürze
Diese Informationen sind einer Broschüre des Deutschen Liturgischen Instituts zum Thema Glutenunverträglichkeit und Kommunionempfang entnommen, die im Behelfsdienst der Erzdiözese erhältlich ist.
Hinweise im Wiener Diözesanblatt 3/2005 (Nr. 25, S. 18)
Die Erzdiözese Wien hat bereits 2005 Hinweise zum Kommunionempfang für von Zöliakie betroffene Personen veröffentlicht.