Nachtwache für den Herrn
Die Rahmenordnung Liturgie reflektiert die aktuelle Situation in den Pfarren und Gemeinden und entwickelt eine Vision von Liturgie in der Erzdiözese Wien für die kommenden Jahre.
So besagt sie zu Ostern, dem Hochfest der Auferstehung des Herrn:
In jeder Teilgemeinde wird mindestens einmal an Ostern (Osternacht, Ostersonntag oder Ostermontag) Eucharistie gefeiert.
66. In allen Kirchen einer Pfarre/in jeder Pfarre wird zumindest einmal entweder in der Osternacht, am Ostersonntag oder am Ostermontag das Taufgedächtnis begangen und die österliche Eucharistie gefeiert. Dazu kann es notwendig sein, dass jene Teilgemeinden, in deren Kirche die Osternacht gefeiert wurde, auf die Feier der Eucharistie am Ostertag verzichten, denn die Priester können neben der Osternacht nur zwei weiteren Eucharistiefeiern am Ostersonntag vorstehen.
und weiters:
... in den Kirchen/Pfarren, in denen keine Osternacht in Vollform gefeiert wird, [ist] die Feier einer Vigil um die Osterkerze - einer Nachtwache für den Herrn möglich. Sie beginnt mit der Lichtfeier und dem Lesungsgottesdienst und findet ihren Höhepunkt in der Verkündigung der Auferstehungsbotschaft. Eine solche Feier braucht das feierliche Taufgedächtnis und die Feier der Eucharistie in der Heiligen Messe am Ostersonntag und bildet mit dieser eine innere Einheit, auch wenn man zwei Mal zusammen kommt. Die Nachtwache gehört zu den Wort-Gottes-Feiern (ohne Kommunionspendung) und unterliegt den entsprechenden Regelungen.
Für eine solche „Nachtwache für den Herrn“ bietet die Liturgische Kommission Gottesdienstvorlagen an.
Diese Gottesdienstvorlagen stellen wir Ihnen nun hier zur Verfügung:
Nachtwache für den Herrn - Wort-Gottes-Feier in der Osternacht mit der Feier der Eucharistie am Osternsonntag (pdf, A4, 360k)
Nachtwache für den Herrn - Wort-Gottes-Feier in der Osternacht mit der Feier der Eucharistie am Osternsonntag (pdf-Heft, A5, 470k)