Dienstag 12. November 2024

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Was wird aus unserer Kirche?

Veränderte Lebensrealitäten machen vielerorts auch vor der Kirche nicht halt. Doch was tun mit Gotteshäusern, denen die Feiergemeinde abhanden gekommen ist? Dazu gibt ein Schreiben des Päpstlichen Kulturrates einige Leitlinien vor.

Bei der Aufgabe und einer anstehenden Nachnutzung von Kirchengebäuden gibt es einiges zu bedenken.

Welche Bedeutung hat eine Kirche?

Wie wirkt sich das auf die vor Ort lebenden Menschen aus?

Welche begleitenden Maßnahmen sind nötig?

Diesen und vielen weiteren Fragen widmet sich der Päpstliche Kulturrat im Schreiben zur Dekommissionierung von sakralen Gebäuden.

Wir haben die wichtigsten Leitlinien zusammengestellt:

 

Leitkriterien für das unbewegliche Kirchengut

Die evangelisierende Lesbarkeit von sakralen Gebäuden bleibt auch über ihre liturgische Verwendung hinaus vorhanden. Das ist bei einer Nachnutzung zu berücksichtigen. Die Herausforderung der Transformation eines Gotteshauses drückt sich dann im Sinne einer Neu-Komposition des „Versprechens von Einwohnung“ aus, ohne dabei zu übersehen was die primäre Verwendung dieses Raumes war. (24)

 

Jedes Kirchengebäude vereint in sich räumliche Elemente sowohl von kontinuierlicher Identität als auch von historischer Transformation.

Die Stabilität von Gebäuden drückt die plantatio ecclesiae sowohl in einem Gebiet, als auch in einem geografischen, kulturellen & sozialen Kontext aus.

Mit Blick auf die historischen Veränderungen von Riten, Spiritualität und Formen der Anbetung, müssen Sakralbauten auch fähig sein dem Leben der Gemeinden zu folgen, die dazu berufen sind in ihren Handlungen zu unterscheiden zwischen der Treue zum Gedenken und der Treue zu ihrer eigenen Zeit. (25)

 

Die Säkularisierung und Umwidmung von Kirchengebäuden ist ein sensibler Moment, der oftmals auch eingebettet ist in eine zunehmend komplexer werdende Gemeindeidentität und ein sich entwickelndes Gespür für historische Entwicklungen. Daher ist auch eine genaue historische Analyse der betreffenden Kirchen unerlässlich.

Diese sollen eine genaue Aufschlüsselung der Aufbauphasen und ihre jeweilige Bedeutung (v.a. in Bezug auf die liturgische und soziale Bedeutung dieser Kirchen) beinhalten. Dadurch sollen jene Elemente identifiziert und reflektiert werden, die dem Ursprung und der Bedeutung des jeweiligen Bauwerks, sowohl lokal als auch kommunal, zugrunde liegen.

Die Identität des Kirchengebäudes setzt sich dann aus eben jenen Elementen zusammen, die wiederum eine Folge sukzessiver Veränderungen und von Entscheidungen auf kommunaler als auch auf individueller Ebene sind.

Damit die Transformationen eines Gotteshauses in eine neue Verwendung hinein auch bewusst und respektvoll in die beständige Geschichte einer Gemeinde gelingen können, bedarf es einer umsichtigen Bestandsaufnahme sowohl der originalen als auch der durch die Zeit veränderten Bausubstanz, den jeweiligen Denkmalschutzbestimmungen entsprechend. (26)

 

Aus aktuellen Ansätzen zum Verständnis historischer Gebäude und der Bewertung von Bedeutungen lassen sich unterschiedliche Möglichkeiten für Transformationen entwickeln. Dem liegt stets ein umfassendes Verständnis der Bedeutung des Kirchenguts zugrunde als auch die Notwendigkeit Konzepte wie Resilienz, Nachhaltigkeit, Mitverantwortung und Planung zu berücksichtigen.

  1. Kirchen haben immer schon Resilienz gezeigt. Hierbei meint Resilienz die Fähigkeit mit Interventionen und Druck auszukommen, ohne die eigene Identität zu verlieren.

Hierbei handelt es sich um Einflüsse von Katastrophen, Beschädigungen durch ideologische Auseinandersetzungen, Veränderungen in der Verwendung, Adaptierungen hinsichtlich der Liturgie und der Frömmigkeit, …

   Ziel ist ein dynamisches Gleichgewicht zu erreichen, das nicht identisch mit dem Grundzustand ist, jedoch immer noch wiedererkennbare grundlegende Elemente beinhaltet. Dabei geht es um eine Beziehung zwischen Erinnerung und Innovation.

  1. Transformationsprozesse müssen sich an Nachhaltigkeit orientieren. Das betrifft sowohl Umwelt- und Wirtschaftsfaktoren, als auch die kulturell-soziale und politisch-administrative Nachhaltigkeit von Interventionen. Jeder Veränderungsprozess muss hier nachhaltig sein, sowohl in Bezug auf die Bauarbeiten, als auch das Management des transformierten Gebäudes (zumindest mittelfristig). Dies erfolgt auf Basis einer Vereinbarung über genaue Verantwortlichkeiten und Interessen, Fälle von zeitlich und räumlich gegliederter Verwendung, Kontrolle durch kompetente Verwalter, klare Regeln zur Verwendung.
  2. Die Dimension der Wieder-Aneignung durch die Gemeinden kann ein vorausschauendes Kriterium für belastbare und nachhaltige Interventionen für ungenutzte oder säkularisierte Kirchengebäude bieten. Es gibt eine Vielzahl kirchlicher Nutzungsmöglichkeiten (territorial durch Pfarren bzw. Diözesen, aber auch durch Organisationen), sowohl im liturgischen Bereich (z.B. Gottesdienstraum für spezielle pastorale Angebote), als auch darüber hinaus; etwa für Katechese, Caritas, Kultur, Erholung etc. Die Wiederverwendung von nicht genutzten Kirchengebäuden kann aber auch für den Tourismus verwendet werden oder Orte für Ruhe und Meditation, die allen offenstehen, bieten. Besonders jene Kirchen, die bisher weniger direkte pastorale Aufgaben übernommen haben, z.B. Kirchen von Bruderschaften etc. könnten im Sinne einer Vision von Mitverantwortung und einer zunehmenden Vielfalt an Strategien an Laien-Vereinigungen (Vereinigungen, Bewegungen, …) übergeben werden, die sie offenhalten und das kirchliche Erbe bewahren können. Die gemischte Verwendung von Gottesdiensträumen (Mehrzweckräume) sowohl eines Teils für die Liturgie als auch eines Teils für karitative oder soziale Zwecke würde einer Überarbeitung des Kirchenrechtes bedürfen.
  3. Keine Veränderung darf isoliert bleiben. Es bedarf vielmehr einer einheitlichen territorialen Vision, in die Überlegungen zu sozialen Dynamiken (z.B. demografische Entwicklungen, aktuelle Erhaltungsaufgaben und Kulturpolitik, Veränderungen des Arbeitsmarktes, …), pastorale Strategien (unterschiedliche Ebenen des Territorialprinzips auf Diözesan- und Pfarrebene, Kategoriale Seelsorge, Spezialisierte pastorale Arbeit, …)und zu Erhaltungs-Notfällen (Verletzlichkeit des kirchlichen Erbes, Risikograd des Gebietes, innerer Wert des Gebäudes und seiner Inhalte) einfließen. Dadurch kann jede Kirche in ein Netzwerk von Werten und gemeinsamen Strategien eingefügt werden. Vorausplanen in Bezug auf die Verwendung von kirchlichen Baudenkmälern ist ein wesentliches Instrument für die korrekte Beurteilung der Transformation jeder einzelnen Kirche, die von Säkularisierung/Umwidmung betroffen ist. (27)

 

Regelungen für bewegliche Kirchengüter

Christliche Kunst ist ein sehr wichtiges Kulturgut, das beständig einen außerordentlichen Dienst leistet, indem sie die Geschichte des Bundes zwischen Gott und den Menschen sowie den Reichtum der offenbarten Botschaft kraftvoll verkündet. … Das kulturelle Erbe hat sich als eine bemerkenswerte Aufzeichnung der verschiedenen Momente in dieser großen spirituellen Geschichte erwiesen.(John Paul II, Discourse to the III Plenary Assembly, March 31, 2000) (28)

 

Die Kirche hat stets das Kirchengebäude als jenen Ort angesehen, an dem kirchliche Kulturgüter am besten ihren Hauptauftrag (Gottesdienst, Katechese, Caritas, Kultur) erfüllen können und am ehesten vor Gefahr und Risiken geschützt sind; zumal sie ja für diese Orte geschaffen wurden. Wenn nun Gottesdienststätten außer Dienst gestellt werden, stellen sich demnach Fragen hinsichtlich der materiellen Sicherung und der semantischen Kontinuität solcher Kulturgüter. Erhält also ein Gottesdienstort eine neue Bestimmung für profane Verwendung, wird er veräußert oder soll er abgerissen werden, ist ein Verbleib sakraler Einrichtung und Gegenstände darin nicht möglich. Es ist daher über den Bestimmungsort des aus einem stillgelegten Gotteshaus zu entfernenden beweglichen Kirchenguts nachzudenken, damit diese nicht verstreut oder unsachgemäß behandelt werden. Diese Überlegungen sollen möglichst frühzeitig begonnen und auch von Fachleuten begleitet werden. (29)

 

Im Rundschreiben der Kleruskongregation (Congregation for Clergy, Procedural Guidelines for the Modification of Parishes and the Closure, Relegation and Alienation of Churches, April 30, 2013) wurde festgelegt, dass aus Kirchen, die veräußert werden sollen, alle sakralen Gegenstände, Reliquien, sakrale Einrichtungsgegenstände, Buntglasfenster, Glocken, Beichtstühle, Altäre, etc. entfernt werden müssen, um sie in anderen Gotteshäusern zu verwenden oder sie unter kirchlicher Obhut zu verwahren. Ist eine Entfernung nicht möglich, müssen sie zerstört werden. (vgl. can. 1212 & can. 1238 CIC) ( Congregation for Clergy, Procedural Guidelines for the Modification of Parishes and the Closure, Relegation and Alienation of Churches, April 30, 2013; Nr. 3). (30)

 

Während aufgrund ihrer Natur oder etwaiger Vorgaben des Bürgerlichen Rechts einige Objekte nicht entfernt werden können, sind bewegliche Kulturgüter aus Kirchen primär einer weitere Verwendung in einem oder mehreren Gotteshäusern mit territorialer Kontinuität und historischer Verbindung zur außer Dienst gestellten Kirche oder aber auch eine ganz neue Umsetzung zuzuführen. Die kirchliche Autorität kann eine „funktionelle Verbindung“ garantieren, damit die Kulturgüter nicht lediglich in einem Katalog für die Konservierung gelangen bzw. veräußert werden. (Congregation for Clergy, Procedural Guidelines for the Modification of Parishes and the Closure, Relegation and Alienation of Churches, April 30, 2013, Nr. 2) Die selbe kirchliche Autorität muss sich normalerweise an die zivilrechtlichen Vorgaben zur Sicherung kultureller Güter halten, die das kulturelle Interesse verifiziert bevor eine Veräußerung gestattet wird. (31)

 

Bevor bewegliche Güter transferiert werden können, ist ein den Normen (vgl. can. 1283 CIC) entsprechendes Inventar vorzulegen bzw. ein bereits bestehender Katalog (aufgrund kirchlicher oder staatlicher Vorgaben erstellt) überprüft werden, um sicherzustellen, dass nichts verloren gehen kann. Ist dies nicht möglich, muss ein genaues Inventar zu diesem Zweck erstellt werden. (32)

 

Das Rundschreiben der Kleruskongregation sieht als zweite Möglichkeit eine Aufbewahrung unter kirchlicher Obhut vor (Aufbewahrungsräumlichkeiten, oder besser noch ein kirchliches Museum). Hierbei ist zu bedenken, dass die Objekte in einem Museum von ihrem Material her geschützt sind. Andererseits ist jedoch ihre formale Authentizität beeinträchtigt, da sie vom Kontext, für den sie hergestellt wurden, isoliert sind. Es wird also lediglich der künstlerische Wert bewahrt.

Ein kirchliches Museum eröffnet aber auch die Möglichkeit eines „neuen Lebens“ für liturgische Gefäße, Statuen, Altarbilder, Reliquiare etc., indem sie weitere Betrachtungen der Liturgie und Anbetung, der Geschichte und des Glaubenslebens des Volkes Gottes in einer bestimmten Region ermöglichen. (33)

 

vgl. Pontificium Consilium de Cultura, La dismissione e il riuso ecclesiale di chiese. Linee guida, 17.12. 2018

 

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