Abgabe u. Entsorgung von Paramenten
Folgende Punkte sind bei Abgabe und Entsorgung von Paramenten zu berücksichtigen:
- Zuständig für die adäquate Entsorgung von nicht mehr im liturgischen Dienst verwendbaren Paramenten ist die jeweilige Pfarre.
- Voraussetzungen zum Ausscheiden aus dem Pfarreigentum (siehe Pkt. 3) sind:
- die Prüfung des kunsthistorischen Wertes der entsprechenden Gegenstände durch Mitarbeiter(innen) des Referats für Kunst und Denkmalpflege der Erzdiözese Wien (bei einem Ortstermin in der Pfarre).
- Je ein Beschluss des Pfarrgemeinde- (PGR) und des Vermögensverwaltungsrates (VVR).
- Grundsätzlich sind zu unterscheiden:
- Abgabe: Paramente, die nicht mehr in der Pfarre verwendet werden, deren Zustand aber eine Verwendung erlaubt, können an Pfarren oder Klöster abgegeben werden.
- Wiederverwertung: Paramente in schlechtem Zustand (auch Teile davon) können zur Ausbesserung von liturgischen Textilien weiterverwendet werden.
- Vernichtung: Paramente, die aufgrund ihres schlechten Zustandes (Materialermüdung, Schädlingsbefall, Schimmelbefall u.ä.) ausgeschieden werden, müssen in einer ihrer ehemaligen Funktion entsprechenden, respektvollen Weise vernichtet werden. Eine adäquate Form der Entsorgung liturgischer Textilien ist das Verbrennen. Dieser Vorgang muss unter Aufsicht eines Pfarrgemeinderatsmitglieds erfolgen.
- Die Pfarre sorgt für eine detaillierte Dokumentation der aus dem Pfarreigentum ausgeschiedenen Gegenstände. Diese ist dem Referat für Kunst und Denkmalpflege zur Kenntnis zu bringen und zu archivieren.
Verfügung: Abgabe und Entsorgung von Paramenten (11.12.2018)
Beratung durch das Referat für Kunst- und Denkmalpflege
Die Mitarbeiterinnen des Referats für Kunst- und Denkmalpflege stehen Pfarren gerne für Information und Beratung zur Verfügung. Besonders hinweisen möchten wir auf das Angebot der Sakristeiberatung.
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