"Altarbeirat neu" im Dienst der Gemeinden
Beirat für Sakralräume erhält neue Statuten
Am 1. November hat Kardinal Schönborn die neuen Statuten des "Beirats für Sakralräume" in Kraft gesetzt. Sie sind das Ergebnis der langjährigen Tätigkeit des Altarbeirats, die nun evaluiert wurde, und sollen eine optimale Begleitung und Beratung der Gemeinden bei Umgestaltungen und Renovierungen ihrer Kirchen und Kapellen ermöglichen.
Ziel: zeitnahe Umsetzung der Projeke und individuelle Begleitung der Gemeinden
Eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Mitgliedern des Altarbeirats und Vertretern aus Gemeinden, die in den letzten Jahren ihren Kirchenraum umgestaltet haben - hat die Projekte und Arbeitsweise des vor 15 Jahren eingesetzten Altarbeirats evaluiert und daraus Handlungsoptionen für die Zukunft erarbeitet. Daraus sind die neuen Statuten und der neue Name des Beirats hervorgegangen.
Besonders wichtig war dabei, dass Projekte zeitnah umgesetzt und Gemeinden besser begleitet und beratet werden können. So wird es in Zukunft für jedes Projekt einen Projektbeirat geben, der aus Mitgliedern der Gemeinde und diözesaner Stellen zusammengesetzt ist:
"Die Arbeit des Projektbeirates ist pfarr- bzw. gemeindeorientiert. Er bündelt die vorhandenen
Kompetenzen diözesaner Einrichtungen (Liturgie, Bau, Kunst- und Denkmalpflege) und verbindet sie mit den Bedürfnissen und Kompetenzen der Gemeinde vor Ort im Rahmen diözesaner Vorgaben." (Nr. 7 der Statuten des Beirats für Sakralräume).
Da die Voraussetzungen der Gemeinden sehr unterschiedlich sind, soll es in Zukunft leichter möglich sein, individuelle Begleitung und Beratung in Anspruch zu nehmen. Auch dafür trägt der Projektbeirat vor Ort Sorge:
"Der Projektbeirat kann stets auf die Angebote des Pastoralamtes zurückgreifen. Dieses ermöglicht den Gemeinden in allen Phasen des Renovierungs- und Umgestaltungsprozesses eine individuelle Begleitung und Beratung unter pastoral-liturgischen Gesichtspunkten und in Bezug auf Gemeindeentwicklung. Auch das Referat für Kunst-und Denkmalpflege unterstützt die Gemeinden bei Bedarf in künstlerischer Hinsicht." (Nr. 28 der Statuten des Beirats für Sakralräume)
Neues Angebot: Kirchenexkursion
Wenn eine Gemeinde Veränderungen in ihrem Kirchenraum vornehmen möchte, ist es oft notwendig, andere gelungene Beispiele für Umgestaltungen besichtigen zu können, um Anregungen für das eigene Projekt zu bekommen. Aus diesem Grund wird der Beirat für Sakralräume in Zukunft Bildungstage mit Kirchenexkursion und Besuch ausgewählter Künsterateliers, etc. anbieten (vgl. Nr. 27 der Statuten des Beirats für Sakralräume), an denen Mitglieder aus Pfarren und Gemeinden teilnehmen können, die in einem Umgestaltungsprozess stehen.
Unterstützung durch das Liturgiereferat
In den letzten Jahren konnten wir bereits mehrere Gemeinden bei ihren Projekten beratend unterstützen (z. B. Poysdorf, Großmugl, Maria Rast, u. a.). Aus diesen Erfahrungen heraus hat das Liturgiereferat für Gemeinden eigene Bildungsangebote in diesem Bereich entwickelt. Gerne stehen wir auch für individuelle Beratung und Begleitung zur Verfügung.
Unterlagen
Statuten des Beirats für Sakralräume (PDF, Auszug aus dem Diözesanblatt, November 2016)
Leitlinien für die Neugestaltung des Altarraums (PDF)
Dem Wirken Gottes Raum geben. Angebot für Gemeinden (PDF)