Welcome- bzw. Ordnerjacken für MitarbeiterInnen
Erweiterung im Leihservice
Große Veranstaltungen leben von einer Willkommenskultur und erkennbaren Strukturen. Mit den roten MitarbeiterInnenjacken, bekannt von zahlreichen diözesanen Veranstaltungen, können auch Sie Verantwortliche und Ansprechpartner bei Ihren Veranstaltungen besser sichtbar machen.
Auf der Vorderseite der Jacken befindet sich das Logo der Erzdiözese Wien und auf der Rückseite ist der Wahlspruch unseres Erzbischofs aufgedruckt: "Vos autem dixi amicos" (Joh 15,15) [„Vielmehr habe ich euch Freunde genannt“]. Die MitarbeiterInnenjacken sind ärmellos, mit Kragen und Zippverschluss und können in den Größen S – XXL ausgeliehen werden.
Der Leihservice steht allen Pfarren und Einrichtungen der Erzdiözese Wien gratis zur Verfügung.
Zur Bestellung
Die Welcome- bzw. Ordnerjacken für MitarbeiterInnen können über das Entlehnformular für MitarbeiterInnenjacken bestellt und entlehnt werden.
Bitte füllen Sie das Entlehnformular aus. Das PDF kann auf dem PC ausgefüllt werden. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie es ausdrucken und händisch ausfüllen. Schicken Sie das vollständig ausgefüllte Formular per Mail oder per Fax an die Stabstelle APG (Fax: 01/51552-2555). Bitte füllen Sie alle notwendigen Felder aus, damit wir Ihre Anfrage rasch und ohne Verzögerung bearbeiten können. Unsere MitarbeiterInnen werden sich nach Erhalt Ihrer Anfrage per Mail bei Ihnen melden und die Reservierung fixieren.
Zur Abholung
Die Abholung der MitarbeiterInnenjacken erfolgt im Behelfsdienst der Erzdiözese Wien (Behelfsdienst der Erzdiözese Wien, Zwettlerhof, Stephansplatz 6, 1010 Wien, Tel: 01/51552-3624) zu den Zeiten, die im Bestätigungsmail angeführt sind.
Zur Rückgabe
Die Rückgabe MitarbeiterInnenjacken erfolgt zum vereinbarten Termin, in der Regel am ersten Werktag nach der Veranstaltung. Der Termin der Rückgabe wird schriftlich festgelegt und ist unbedingt einzuhalten.
Im Falle einer Beschädigung wird ein Ergänzungsbetrag verrechnet. Werden die MitarbeiterInnenjacken nicht in einwandfreiem, sauberem und korrekt zusammengelegtem Zustand zurückgegeben, muss ein Reinigungsbeitrag verrechnet werden. Im Falle des Verlustes ist die Pfarre/Gemeinde/Institution zum Ersatz verpflichtet, dies gilt auch für eine mögliche Zerstörung durch unsachgemäßen Umgang bei der Verwendung.